Ultraleichtfliegen
0 m war die verordnete maximale Flughöhe in der Anfangszeit, wodurch es zu Lärmbelästigungen kam, die der Sportart vielerorts einen schlechten Ruf einbrachten. Heute gelten dieselben Bestimmungen wie für alle Flugzeuge.
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0 km und mehr Reichweite erreichen moderne Ultraleichtflugzeuge (UL).
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0 kg ist das maximale Gesamtgewicht für Ultraleichtflugzeuge (UL).
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0 wurde der Deutsche Ultraleichtflug-Verband (DULV) gegründet, der 6.500 Mitglieder aufweist (Stand 2024).
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Die folgenden Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit dem DHV erstellt.
Die Faszination dieser in Deutschland mittlerweile weit verbreiteten Sportart besteht in der Möglichkeit des Fliegens mit einem relativ kleinen Fluggerät. Ultraleichtflugzeuge (UL), sind ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte, die folgendermaßen unterteilt werden können:
- Aerodynamisch gesteuerte UL, die sich nur durch das Gewicht von Motorflugzeugen unterscheiden;
- Motorisierte Drachen, auch Trikes genannt, die an die Anfänge der Ultraleichtfliegerei erinnern;
- Ultraleichte Tragschrauber, die an einen Hubschrauber erinnern, aber nicht senkrecht starten und landen können;
- Ultraleichte Hubschrauber.
Zugelassen sind Geräte der Kategorien:
- Aerodynamisch gesteuerte UL
- Trike (gewichtskraftgesteuerte UL)
- Fußstartfähiger motorisierter Hängegleiter
- Motorisierter Gleitschirm
- Tragschrauber (1)
- Ultraleichthubschrauber
Das maximale Gesamtgewicht von 600 kg darf beim Abflug nicht überschritten werden. Die Fluggeschwindigkeit reicht von ca. 65 - 270 km/h, die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit beträgt etwa 70 - 180 km/h. Für den Start wird eine Rollstrecke von 50 - 450 m benötigt. Die Reichweite betrug anfangs ca. 350 - 800 km; mittlerweile erreichen moderne UL schon eine Reichweite von über 1.000 km.
Die aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuge verfügen ebenso wie die herkömmlichen Flugzeuge über Ruder, welche eine Steuerung um die drei Achsen ermöglichen. Die Steuerung der Trikes erfolgt wie bei den nicht motorisierten Drachen zweiachsig durch Gewichtsverlagerung.
Im Naturschutzbereich kommen UL bei Naturschutzprojekten zum Einsatz (Bsp. siehe: www.waldrappteam.at). Dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge können zum Schleppen von Segelflugzeugen zugelassen werden. Trikes werden auch zum Drachenschlepp eingesetzt.
(1) Schmidt, F. (2009). Ultraleichtfliegen (Aktualisierte 9. Auflage). München: Nymphenburger.
Da das plötzliche Erscheinen von Flugkörpern am Himmel sowie die Lärmentwicklung Wildtiere erschrecken und verscheuchen können, sollten sich UL-Pilot*innen, genau wie bspw. Segelflug-Pilot*innen, an folgende Verhaltensregeln halten:
- Möglichst geradlinig fliegen;
- Hangnahes Fliegen vermeiden;
- Brutfelsen von Vögeln hoch überfliegen oder einen großen seitlichen Abstand einhalten (2).
(2) Ingold, P. (2005). Freizeitaktivitäten im Lebensraum der Alpentiere: Konfliktbereiche zwischen Mensch und Tier. Bern: Haupt.
Der DAeC ist der Dachverband der deutschen Luftsportverbände. Im UL-Bereich sind 3.294 Mitglieder (2024) innerhalb des DAeC gemeldet. Es sei aber darauf hingewiesen, dass diese Zahl nicht repräsentativ für alle Luftsportler*innen steht, die Ultraleichtfliegen bzw. Segelflug betreiben. Es gibt auch Ultraleichtflugsportler*innen im DAeC, die in einer anderen Hauptsportart gemeldet sind (3).
Seit 1982 gibt es den Deutschen Ultraleichtflug-Verband (DULV), in dem weitere 6.500 Flieger*innen aus allen Sparten der UL-Fliegerei organisiert sind (Stand 2024).
Zudem fusionierten 2016 der DULSV (Deutsche Ultraleicht-Segelflugverband) und der VMLL (Verband zur Förderung motorisierter Leichter Luftsportgeräte), die seither unter dem Namen DVLL (Deutscher Verband zur Förderung des Sports mit Leichten Luftsportgeräten e.V.) mit den Sparten Motorflug und Segelflug agieren (5).
(3) Deutscher Aero Club e.V. (2024). Zahlen, Daten, Fakten 2024. Zugriff am 03.04.2024 unter: https://www.daec.de/media/files/2023/Presse/Zahlen_Daten_Fakten_2024_final.pdf
(4) Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.. Mitgliedschaft. Zugriff am 03.04.2024 unter: Mitgliedschaft | Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (dulv.de)
(5) Deutscher Verband zur Förderung des Sports mit Leichten Luftsportgeräten e.V. (o.J.). Willkommen beim DVLL. Zugriff am 02.09.2020 unter: https://dvll.de/
Über Deutschland befindet sich inzwischen einer der weltweit meistbeflogenen Lufträume. Neben steigender Anzahl der Verkehrsflieger und hohem Passagieraufkommen gibt es militärische Jets, Segelflieger*innen, Gleitschirm- und Drachenflieger*innen, Ultraleichtpilot*innen und Ballonfahrer*innen. Im Vergleich zu anderen Ländern haben Pilot*innen in Deutschland viele Freiheiten, solange sie sich an die Spielregeln halten (6).
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen zur Ausübung des Luftsports finden sich im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) (7) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO) (8). Nach § 1 LuftVG ist die Nutzung des Luftraums grundsätzlich frei.
§ 1 LuftVG: Luftfahrzeuge
(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz und durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
Die LuftVO enthält alle bei der Teilnahme am Luftverkehr zu beachtenden Verkehrsvorschriften, bspw. Sicherheitsmindesthöhe oder Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln (VFR = Visual Flight Rules). Die VFR beschreiben die Höhenmessereinstellungen, die Reiseflughöhen und insbesondere die Mindestwerte für Sicht, Abstand von Wolken und Wolkenuntergrenze. UL-Flugzeuge dürfen nur nach Sichtflugregeln fliegen, das heißt nur bei Sichtflugbedingungen (7,9).
Zudem wurden 2014 in Deutschland die sogenannten „Standardised European Rules of the Air“ (SERA) eingeführt. Sie ersetzen weitgehend die bisherigen nationalen Regelungen.
Die Flugbetriebsordnung (FBO) ergänzt die allgemeinen luftrechtlichen Vorschriften aus dem Luftverkehrsgesetz. Darin sind beispielsweise allgemeine Regeln und der Schleppbetrieb beschrieben. Jährlich werden die Lufträume den aktuellen Bedingungen und den Bedürfnissen der Luftraumnutzer*innen angepasst. Alle neuen und bestehenden Flugregelungen werden auf der DAeC-Website veröffentlicht. Alle Pilot*innen sind jedoch verpflichtet, sich über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, bspw. in den Nachrichten für Luftfahrer*innen, zu informieren (10,11).
(6) Schmidt, F. (2009). Ultraleichfliegen (Aktualisierte 9. Auflage). München: Nymphenburger.
(7) Luftverkehrs-Ordnung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 251) geändert worden ist.
(8) Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.
(9) Deutscher Aero Club e.V., Bundesamt für Naturschutz (2003). Luftsport und Naturschutz – gemeinsam abheben. Braunschweig: Maul Druck GmbH.
(10) Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V. (2024). RECHTSGRUNDLAGEN. Alle relevanten Gesetzestexte und Verordnungen für einen sicheren Flugbetrieb. Zugriff am 03.04.2024 unter: https://www.dhv.de/flugbetrieb/rechtsgrundlagen/
(11) Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V. (2024). LUFTRAUM & LUFTRECHT. Grundlagen und aktuelle Änderungen für die rechtssichere Nutzung der Lufträume. Zugriff am 01.09.2020 unter: https://www.dhv.de/flugbetrieb/luftraum-luftrecht/
Ultraleichtflugzeuge dürfen in Deutschland nur auf dafür zugelassenen Flugplätzen starten und landen. Oft werden für Ultraleicht-, Motor- und Segelflug die gleichen Flugplätze genutzt. Sehr häufig findet auf diesen Sportflugplätzen auch kommerzieller Flugverkehr statt. Dadurch sind die Pisten teilweise länger und breiter als für den Luftsport erforderlich.
Ultraleichtflugzeuge verfügen durch den Einsatz moderner Motoren, die verbrauchs- und schadstoffarme Antriebsaggregate benutzen, über eine umweltfreundliche Antriebsweise. Diese Motoren sind zudem vergleichbar leise (12).
Wie für alle motorgetriebenen Flugzeuge und Fluggeräte gilt für UL das Luftverkehrsrecht und seine weiterführenden Bestimmungen. Aufgrund der Bauart der modernen Ultraleichtflugzeuge ist deren Wirkung auf Wildtiere heute vermutlich ähnlich zu beurteilen wie die von Motorflugzeugen. Als Folge der Flugbewegungen der Ultraleichtflugzeuge können bei Vögeln Beunruhigungen oder Fluchtreaktionen ausgelöst und Aktivitäten wie Brut, Körperpflege oder Nahrungserwerb unterbrochen werden (13).
Störquellen für Tiere und Umweltbelastungen für Pflanzen, die mit der Infrastruktur des Flugbetriebs zusammenhängen, sind z.B. Zuschauer*innen und Helfer*innen, sowie an- und abfahrende Kraftfahrzeuge, die Lärm, Trittbelastung und Abfall verursachen können (13).
Studien, die Störreize durch Flugobjekte in Küstengebieten beobachteten, zeigten, dass Kleinflugzeuge die nachhaltigsten und größten Auswirkungen hatten. Hinzu kommt die Erkenntnis, dass langsame und in Kurven fliegende Flugzeuge eine stärkere Reaktion auslösen als geradlinig und schnell Fliegende. Entsprechend ist die Gewöhnung an Kleinflugzeuge auch geringer (14). An regelmäßigen Flugbetrieb können sich Säugetiere und Vögel zu einem gewissen Grad häufig gewöhnen. Das Fluchtverhalten hängt allerdings von vielen weiteren Faktoren, wie unter anderem relative Flughöhe zu den Tieren, Lärmpegel, Geschwindigkeit und Jahreszeit, ab.
(12) Deutscher Aero Club e.V. (o.J.). Faszination Ultraleichtflug. Was man zusätzlich über Ultraleichtflug wissen sollte. Natur und Umwelt. Zugriff am 14.11.2023 unter: https://www.daec.de/sportarten/ultraleichflug/
(13) Schemel, H.-J., Erbguth, W. (2002). Handbuch Sport und Umwelt. Aachen: Meyer & Meyer Verlag.
(14) Komenda-Zehnder, S., Bruderer, B. (2002). Einfluss des Flugverkehrs auf die Avifauna: Literaturstudie. Zugriff am 02.09.2020 unter: https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/biodiversitaet/uw-umwelt-wissen/einfluss_des_flugverkehrsaufdieavifaunaliteraturstudie.pdf.download.pdf/einfluss_des_flugverkehrsaufdieavifaunaliteraturstudie.pdf
Um die Störung durch Flugzeuge so gering wie möglich zu halten bieten sich als Ansatzpunkte räumliche und zeitliche Regelungen an. Außerdem ist vielfach eine ökologische Aufwertung des Fluggeländes möglich. Hinzu kommen verantwortungsbewusstes Verhalten der Sportler*innen und entsprechende Regelungen durch den Deutschen Aero Club (DAeC). Beispielsweise kann durch geschickte Wahl der Flugroute Lärmbelastung der Tiere und der Mitmenschen vermieden werden (15).
(15) Schmidt, F. (2009). Ultraleichfliegen (Aktualisierte 9. Auflage). München: Nymphenburger.
Das Ultraleichtfliegen entwickelte sich in den 70er-Jahren aus Hängegleitern, die mit Motoren ausgestattet wurden. 1982 wurde das Ultraleichtfliegen in Deutschland durch das Bundesverkehrsministerium freigegeben. Der geringe Entwicklungsstand der UL und die verordnete maximale Flughöhe von nur 150 m führten in dieser Anfangszeit zu Lärmbelästigungen und haben der Sportart vielerorts einen schlechten Ruf eingebracht.
Die Ultraleichttechnik hat seither rasante Fortschritte gemacht, die rechtlichen Vorschriften haben sich zugunsten der Umwelt verändert und ein vereinfachtes, kostengünstiges Zulassungsverfahren in nationaler Verantwortung führte zu einer Förderung des Sports. Die Flugzeuge wurden zunehmend mit modernen Motoren ausgerüstet, was Vorteile für Pilot*innen und Umwelt hat.
Ultraleicht-Segelflug
Mit dem Ultraleicht-Segelflug wird für viele Begeisterte des motorlosen Fluges eine Lücke zwischen dem Drachenflug und dem inzwischen hochtechnischen und leistungsorientierten Segelflug geschlossen. Die zunehmende Zahl von Mitgliedern und Interessierten spiegelt die Begeisterung für diese ursprüngliche Form des Fliegens wider.
UL-Segelflugzeuge sind auf eine Leermasse von 120 kg begrenzt. Sie sind nicht verkehrszulassungspflichtig, können aber beim DAeC in das Luftsportgeräteverzeichnis eingetragen werden. Nachprüfungen richten sich nach den Auflagen der Hersteller*innen.
Fußstartfähige Ultraleichtflugzeuge (motorisierte Drachen)
Bei diesen Fluggeräten handelt es sich um Hängegleiter oder Gleitschirme mit Rucksackmotor, deren Reisegeschwindigkeit generell unter 100 km/h beträgt. Auch hierfür muss eine Lizenz mit ähnlichen Anforderungen wie für Trikes und Dreiachser erworben werden.
Tragschrauber
Seit 2004 können in Deutschland Tragschrauber (Gyrocopter) als Ultraleichtflugzeuge zugelassen werden. Diese werden durch einen Motor angetrieben und durch einen im Windstrom drehenden Rotor getragen.
Tragschrauber (Autogyro oder Gyroplane) gelten als Vorläufer des Hubschraubers und wurden in den 1920er- und 1930er-Jahren in Italien, Frankreich und Deutschland entwickelt.
Tragschrauber dürfen nach Absolvierung einer Zusatzprüfung mit einer UL-Sportpilotenlizenz geflogen werden.
Ultraleichthubschrauber
2016 wurden auch Hubschrauber als Luftsportgerät anerkannt und dürfen nun auch mit einem Gesamtgewicht bis zu 600 kg von den Luftsportverbänden betreut werden.
Aufgrund der vergleichsweise geringen Größe dieser Fluggeräte bietet sich den Pilot*innen und Passagieren zum einen ein guter Ausblick auf die Landschaft und zum anderen wird das bewusste Erleben des Fliegens verstärkt.
Die Sportler*innen erleben während des Fluges die Landschaft aus einer ganz neuen Perspektive – der Vogelperspektive, was immer aufs Neue unvergessliche Eindrücke hinterlassen kann. Nur mit minimaler technischer Unterstützung eins zu werden mit der Luft, ist der große Reiz der Sportart, aber auch das Starten und Landen in unterschiedlichen Naturräumen ist mehr als nur ein attraktiver Nebeneffekt für die Sportler*innen. Alle Ultraleichtflugzeuge werden auch als Sportgeräte genutzt und ermitteln bei nationalen und internationalen Meisterschaften ihre Meister*innen.
Pilot*innen von Ultraleichtflugzeugen benötigen eine Lizenz für Luftsportgeräte. Voraussetzung ist ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis.
Die Ausbildung kann im Alter von 16 Jahren begonnen und die Lizenzprüfung mit 17 Jahren abgelegt werden. Mit einer entsprechenden Lizenz können dann die verschiedenen Varianten des Ultraleichtfluges betrieben werden.
Die Ausbildung umfasst 60 Unterrichtsstunden Theorie (Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Aerodynamik, Flugzeugkunde, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen) und mindestens 30 Flugstunden plus zwei Überlandflüge mit Fluglehrer*in. Ausgebildet wird in den rund 180 Vereinen des DAeC und in kommerziellen Flugschulen.
Zusätzlich zur Fluglizenz können folgende Berechtigungen erworben werden: Passagierflugberechtigung, Flugzeugschleppberechtigung (ohne Fangschlepp), Bannerschleppberechtigung und Lehrberechtigung .
Ultraleichtflugzeuge sind in Deutschland rechtlich stets Luftsportgeräte, keine Flugzeuge. Alle motorgetriebenen UL werden in Deutschland mit „D-M...“ Kennzeichen zugelassen und müssen ein Gesamtrettungssystem besitzen. Dies besteht aus einem Fallschirm, der im Notfall von einer Rakete ausgezogen wird und im Notfall die Pilot*innen samt Flugzeug heil zu Boden bringt.
Der Erwerb der Lizenz zum UL-Fliegen in kommerziellen Schulen liegt bei etwa 5.000€. Im Verein fallen die Kosten in der Regel geringer aus, diese Schulen meistens jedoch nur an Wochenenden, wodurch die Ausbildung dort länger dauern kann (16).
Das UL-Fliegen erweist sich als etwas teurer als das Segelfliegen, aber bleibt die preisgünstigste motorisierte Flugart. Eine Stunde Fliegen kostet zwischen 60 € im Verein und 80 - 120 € beim Vercharterer.
(16) Aeroclub NRW (o.J.). Ultraleichtflug. Völlig lösgelöst. Zugriff am 15.01.2024 unter: https://www.aeroclub-nrw.de/ultraleichtflug/
Ein Beispiel für den Einsatz von Ultraleichtflugzeugen im Naturschutz ist ein Projekt, bei dem Zwerggänse vom Brutgebiet auf einer sicheren Route in ein geschütztes Winterquartier geführt werden. Normalerweise lernen sie die Zugroute von ihren Eltern. 1999 wurden 30 junge Zwerggänse erstmals auf menschliche Ersatzeltern geprägt und darauf trainiert, einem Ultraleichtflugzeug zu folgen und so ihre Zugroute von ihrem Geburtsort Öster Malma in Schweden bis zu ihrem Winterquartier in Xanten am Niederrhein zu lernen. Mensch und Maschine fungierten quasi als Ersatzgänseeltern. Der Grund für die Aktion war die starke Bejagung der Zwerggänse auf ihrer natürlichen Flugroute in die östlichen Winterquartiere. Um eine überlebensfähige Population aufzubauen, sollten in einem internationalen Projekt, der „Aktion Zwerggans“, unter Beteiligung des Deutschen Aero Clubs (DAeC) über 4 - 5 Jahre jährlich 100 Zwerggänse aufgezogen, mit mehreren Ultraleichtflugzeugen geführt und ausgewildert werden. In einem aktuellen Projekt wird dieses Verfahren mit dem Waldrapp durchgeführt.
Die Rhön beherbergt eine Vielzahl unterschiedlicher Biotoptypen wie z.B. Borstgrasrasen, Kalkmagerrasen und Feuchtgebiete. Nicht nur das Birkhuhn ist hier heimisch, sondern viele weitere Tierarten, die naturschutzfachlich und zugleich luftsportrelevant sind. Hierzu gehören u.a. Wachtelkönig, Neuntöter und Schwarzstorch.
Das Sportgebiet auf der Wasserkuppe gilt als Entstehungsort des Segelfluges und ist ein traditionsreiches, international bedeutsames Luftsportgebiet. Um gemeinschaftlich am Naturschutz zu arbeiten, wurden die Fluggelände der Region erfasst und aus Sicht des Naturschutzes bewertet. Infolgedessen wurden einige Plätze als kritisch eingestuft. Um Konflikte zu lösen bzw. zu vermeiden, wurden Kompromisse erarbeitet. Hierfür wurden einige Start- und Landeplätze aufgegeben und nach Möglichkeit Ersatzstandorte zur Verfügung gestellt, um bspw. Startmöglichkeiten für bestimmte Windrichtungen zu haben. Für einzelne wichtige Startplätze, die sich in besonders schützenswerten Bereichen befanden, wurden Nutzungseinschränkungen festgelegt. Für die Wasserkuppe wurden Vereinbarungen zum Flugbetrieb getroffen, nämlich angepasste An- und Abflugrouten und die Einhaltung einer Mindestflughöhe als abgestimmte Regelungen über die tages- und jahreszeitliche Nutzung.
So konnte die angepasste Besucherlenkung ökologisch wertvolle Flächen entlasten. Die sensible und kooperative Herangehensweise beider Parteien konnte Konflikte lösen und neue Konflikte vermeiden (17).
(17) Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (2012). Gemeinsam für Natur und Landschaft: Natura 2000 und Sport: Handreichung zur erfolgreichen Kompromissfindung und Managementplanung in empfindlichen Lebensräumen. Zugriff am 02.09.2020 unter: https://www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-20432.pdf
Die „Aircraft relevant Bird Areas“ (ABAs) sind bedeutsam für alle Lebensräume und Arten, insbesondere Vogelarten, die durch den tiefen Überflug von Luftfahrzeugen beeinflusst und gestört werden können. Eine Mindestflughöhe von 600 m über Grund genügt, um erhebliche Störungen am Boden vorkommender Vogelarten zu verringern oder komplett zu vermeiden. Bis 2007 gab es keine Informationen für Pilot*innen, wo und wann störungssensible und vogelschlagrelevante Vorkommen von Vögeln anzutreffen sind bzw. wie sie sich verhalten sollten, um Störungen zu vermeiden. In einem Gemeinschaftsprojekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) mit dem Deutschen Aero Club (DAeC) wurden 2007 die „Aircraft relevant Bird Areas“ (ABAs, luftfahrtrelevante Vogelvorkommen) in den Luftfahrtkarten verzeichnet und kontinuierlich aktualisiert. Für jedes ABA ist vermerkt, wann mit dem Vogelaufkommen zu rechnen ist und dass in den „aktiven“ Zeiten über den ABAs eine Mindestflughöhe von 600 m (2.000 ft) über Grund einzuhalten ist (bzw. das Gebiet umflogen werden sollte).
Zu jedem ABA gibt es unter www.aba.bfn.de Informationen zum Gebiet und den darin vorkommenden Arten. Der Erfolg der Regelungen der ABAs wird durch den deutlich spürbaren Rückgang der Störungsmeldungen von Naturschutzbehörden und Schutzgebietsbetreuern bestätigt (18).
(18) Verband Deutscher Sporttaucher e. V. (2012). Gemeinsam für Natur und Landschaft: Natura 2000 und Sport: Handreichung zur erfolgreichen Kompromissfindung und Managementplanung in empfindlichen Lebensräumen. Zugriff am 02.09.2020 unter: https://www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-20432.pdf