Logo Natursport
Skip to main content

Radfahren

Von 310.000 auf
0
stieg die Anzahl verkaufter E-Bikes von 2011 bis 2018.
0 W
Leistung darf ein Elektrofahrrad maximal erbringen bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Darüber hinaus zählt es nicht mehr als Fahrrad und man benötigt Führerschein, Versicherung und Kennzeichen.
Mit 0 %
ist Radfahren die beliebteste Sportart der Deutschen (über 14 Jahre).
0 Mio.
Tagesreisen und 22 Mio. Übernachtungen pro Jahr sind dem Radtourismus zuzuordnen.
0 km
Länge hat das fahrradtouristische Radwegenetz in Deutschland.
Ca. 0
Reiseveranstalter*innen gibt es in Deutschland, die Radreisen anbieten. Davon sind ca. 30 Veranstalter*innen ausschließlich im Radsegment tätig.

Die folgenden Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit dem adfc erstellt.
Die folgenden Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit den Verband adfc erstellt

Radfahren gehört zu den beliebtesten sportlichen Freizeitbeschäftigungen in Deutschland. Es verbindet Erholung an der frischen Luft und Bewegung auf ideale Weise. Der Reiz der Fortbewegung mit dem Fahrrad liegt darin, die Natur mit Hilfe der eigenen Muskelkraft, aber ohne allzu große Anstrengung und sehr unmittelbar zu „erfahren“.

Radfahren kann man grundsätzlich in jedem Naturraum. Da für bergiges Gelände eher Rennräder oder Mountainbikes zum Einsatz kommen, beschränkt sich das einfache Radfahren auf Wege mit relativ festem Untergrund in gemäßigtem Gelände. Radfahrer*innen erwarten vom Naturraum eine attraktive, vielfältige Landschaft, die durch befestigte, aber nicht zu stark von motorisierten Fahrzeugen frequentierte Wege erschlossen ist. Die Auswirkungen auf den Naturraum sind relativ gering, dennoch kann es zu Störungen der Natur kommen.

Viele Parks und Naturlandschaften bieten eine einzigartige Kulisse für das Radfahren. Hier ist vor allem ein gutes Wegenetz mit Beschilderung der Radrouten in ganz Deutschland hervorzuheben. Ein Beispiel bildet der Nationalpark Harz, wo sich Radfahrer*innen und Mountainbiker*innen auf mehr als 100 Routen bewegen können. Die Verwaltung des Parks setzt dafür einige Verhaltensregeln voraus, welche allgemein im Naturraum beachtet werden sollten:

  1. Ein harmonisches Miteinander zwischen verschiedenen Interessengruppen ist wichtig, dementsprechend nehmen Sie Rücksicht auf Wanderer und Spaziergänger. Fahren Sie langsamer oder steigen Sie ab, wenn der Weg zu schmal wird.
  2. Halten Sie sich an das Wegegebot, welches besagt, dass Sie sich nur auf den ausgewiesenen Wegen fortbewegen dürfen.
  3. Fahren Sie vorausschauend und in einer angemessenen Geschwindigkeit, um in Gefahrensituationen rechtzeitig reagieren zu können.
  4. Achten Sie auf Ihre Umwelt, im Wald können beispielsweise Äste herabfallen, fahren Sie entsprechend nicht bei Sturm. Sie befahren die Wege auf eigene Gefahr.
  5. Hinterlassen Sie keinen Müll.
  6. Verursachen Sie möglichst keinen Lärm, um Wildtiere nicht aufzuscheuchen (2).

 

Plant man eine längere Strecke zu fahren, sollte man sich bei der Ausarbeitung immer über die Lage von geschützten Gebieten informieren und diese auch respektieren – selbst wenn dies zu einem Umweg führt. Ganz verzichten sollte man darauf, bestehende Straßen und Wege zu verlassen oder gesperrte Naturschutzgebiete oder Wildruhezonen zu durchqueren. Mit Hilfe spezieller Radkarten, die auf Steigungen und stark befahrene Abschnitte aufmerksam machen, können Routen durch landschaftlich reizvolle Gebiete geplant werden.

(1) Nationalparkverwaltung Harz (o.J.). Radfahren im Nationalpark: Auf zwei Rädern durch die Natur. Zugriff am 23.10.2020 unter: https://www.nationalpark-harz.de/de/natur-erleben/sport-im-nationalpark/radfahren/

Im Vergleich zur großen Verbreitung des Sportes fallen die Mitgliederzahlen der Fahrradverbände in Deutschland und der Schweiz bescheiden aus. Der Grund für diese Diskrepanz liegt im niedrigen Organisationsgrad, der für das Fahrradfahren mit Ausnahme des Wettkampfsports typisch ist.

Die großen deutschen Fahrradverbände sind der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Während der BDR vor allem für den Rennsport verantwortlich ist, sieht der ADFC seine Aufgaben besonders in der Interessensvertretung für Alltags- und Freizeitfahrer.

Der BDR wurde 1884 in Leipzig gegründet und zählt über 140.000 Mitglieder (Stand 2018). Der Dachverband vertritt die Interessen der Radsportler*innen auf nationaler Ebene im DOSB und entsprechend auch auf internationaler Ebene (3).

Der ADFC mit seinen rund 165.000 Mitgliedern (Stand 2017) hat seinen Hauptsitz in Berlin. Der Club setzt sich hauptsächlich für fahrradpolitische Themen sowie für Verkehrssicherheit und Umweltschutz ein.

(2) Bund Deutscher Radfahrer (BDR) (o.J.). Der BDR – ein Dachverband mit Profil. Zugriff am 23.10.2020 unter: https://www.rad-net.de/bdr-verband.htm

(3) Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC) (2017). Jahresbericht 2017. Zugriff am 23.10.2020 unter: https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Ueber-den-ADFC/Veroeffentlichungen/Downloads/ADFC_Jahresbericht_2017.pdf

Im öffentlichen Raum:

Um rechtliche Grundlagen zum Radfahren zu erfassen, muss man zunächst festlegen, was im Straßenverkehr als Fahrrad gilt. Nach StVO sind dies Fahrzeuge, die mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet sind. Wichtig ist zum einen, dass die StVO mit Bezug auf Fahrradfahrer*innen für diejenigen Personen gilt, die ein Fahrrad lenken, aber nicht für die, die es daneben gehend schieben. Zum anderen entscheiden die unterschiedlichen Fahrradtypen, ob das Rad für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen ist. Gängig im Stadtverkehr sind Citybikes, Trekking-/Reiseräder, Rennräder oder auch Mountainbikes. Bei den sportlichen Varianten ist wichtig, dass diese entsprechend verkehrstauglich aufgerüstet, bspw. mit Licht ausgestattet, sind (5).

§ 2 der StVO besagt zum Radfahren im Verkehrsraum:

(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinandergefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen […] angeordnet ist. […] Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen (6).

Für Kinder und begleitende Erwachsene gilt zudem folgende Regel:

(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen (6).

Da sich das Elektrofahrrad zunehmend auf dem Markt verbreitet, treten hierfür spezielle Verordnungen in Kraft. Auch hier gibt es mittlerweile die verschiedenen Radtypen wie E-Citybike, E-MTB etc. Elektrofahrräder gelten als Fahrräder, wenn die Leistung nicht mehr als 600 W aufweist und das Rad mit Unterstützung eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Hier unterscheidet man zwischen zwei Typen, dem Pedelec mit Tretunterstützung und dem E-Scooter mit autonomem Antriebsmotor, welcher auch ohne Tretleistung antreibt. Segways sind offiziell auch Elektrofahrräder, wenn sie o.g. Kriterien erfüllen. Wenn ein E-Bike eine Leistung von mehr als 600 W oder eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h mit Unterstützung erreicht, gilt es als Motorfahrrad oder S-Pedelec. Das bedeutet, man benötigt einen Führerschein und eine Versicherung für das Fahrzeug (5).

In der Natur:

Für Fahrten in der Natur gilt das Bundesnaturschutzgesetz § 7 Abs. 1 Nr. 3, welches besagt, dass „natur- und landschaftsverträglich ausgestaltetes Natur- und Freizeiterleben einschließlich natur- und landschaftsverträglicher sportlicher Betätigung in der freien Landschaft, soweit dadurch die sonstigen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden;“ gestattet ist. Hierzu gehört auch das Radfahren auf ausgeschriebenen Wegen (7).

Zusätzlich gilt in Wäldern das Bundeswaldschutzgesetz welches in § 14 das Betreten des Waldes wie folgt regelt:

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.

(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen (8).

(4) Vergeiner, M. (2013). Recht für Radfahrer. Wien: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH.

(5) Straßenverkehrsordnung (2018). Zugriff am 23.10.2020 unter: https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung

(6) Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist.

(7) Bundeswaldschutzgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Januar 2017 (BGBl. I S. 75) geändert worden ist.

Radfahren als Natursportart wird eher nicht innerorts ausgeübt, sondern beschränkt sich in Städten meist auf die Nutzung des Rades als zweckgebundenes Transportmittel. Zur Erholung bevorzugen Radsportler*innen ländlich gelegene Regionen. Dennoch sind Radfahrer*innen auch hier auf entsprechende Infrastruktur angewiesen (8). Radwege sollten so eben wie möglich sein und keine Hindernisse aufweisen. Ein zusammenhängendes Wegenetz durch verkehrsberuhigte Gebiete und abwechslungsreiche Landschaften wird generell als angenehm empfunden, insbesondere bei Radtouren in größeren Gruppen oder mit der Familie. Wenn die Route zudem an attraktiven Aussichtspunkten, Rastplätzen, Gaststätten oder sonstigen Besonderheiten der Region vorbeiführt, steigt der touristische Wert einer solchen Route nochmals.

In Deutschland setzt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) mit seinem Gütesiegel „ADFC-Qualitätsroute“ deutschlandweite Standards für Radfernwege. Er bewertet bei den Routen, was Radfahrer*innen vor Ort erwarten können, wie die Routen aussehen und wo der Service stimmt.

(8) Mann, C. (2006). Konflikte in Erholungsgebieten – Ursachen, Wirkungen und Lösungsansätze. Remagen: Verlag Dr. Kessel.

Da die Erholungsfunktion des Waldes einen hohen Stellenwert hat, wird das Betretungsrecht generell weit gefasst (9). Somit darf man sich zu Erholungszwecken auch mit dem Fahrrad im Wald bewegen. Das Fahrrad ist das umweltfreundlichste Alltags- und Freizeitverkehrsmittel, jedoch nur solange sich die Fahrer*innen auch umweltfreundlich und rücksichtsvoll verhalten. Wo der Radverkehr den Naturraum negativ beeinträchtigen kann, sind Lenkungskonzepte notwendig (10).

Da Radfahrer*innen normalerweise vorgeschriebene Wege nutzen, sind die Einwirkungen auf den Naturraum im Allgemeinen entsprechend gering. Allerdings kann es vereinzelt zu Störungen von Wildtieren kommen. Bei der Planung von Radwegen sollte der Einfluss auf die Natur (neben der Scheuchwirkung u.a. auch Zerschneidung von Lebensräumen, Kollisionsgefahr mit Tieren) nicht unterschätzt werden. Hohe Geschwindigkeiten auf schmaleren Wegen verringern die Fluchtdistanzen für Wildtiere in ihrem Lebensraum. Zwar sind Wildtiere durchaus in der Lage, sich auf regelmäßige Störungen einzustellen, allerdings beschränkt sich dies auf bekannte Flächen oder Wege. Mit dem Verlassen dieser Wege lösen Radfahrer*innen entsprechend zusätzliche Störungsbelastungen aus und erhöhen dadurch den Stress der Tiere, was vor allem in der Brut- und Setzzeit sowie bei Nahrungsknappheit tödliche Folgen haben kann (9).

(9) Kreisjägervereinigung Backnang e.V. (2013). Zwei-Meter-Regelung beibehalten. Zugriff am 23.10.2020 unter: http://www.kjv-bk.de/wp-content/uploads/2014/11/radfahren.pdf

(10) Froitzheim, T., Spittler, R. (1997). Leitbilder eines natur- und landschaftsverträglichen Mountainbikings. Zugriff am 23.10.2020 unter: http://www.aube-tourismus.de/Dokumente/Leitbild%20MTB.pdf

Konflikte entstehen sowohl beim Radfahren im Verkehrsraum mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen als auch im Naturraum mit anderen Interessensgruppen sowie mit der Natur und den Wildtieren. Radfahren als Natursportart wird weniger innerorts ausgeübt, dennoch sind Radfahrer*innen auf entsprechende Infrastruktur angewiesen.

Eine Studie, die sich mit Konflikten in Erholungsgebieten beschäftigt, zeigt die folgenden Konfliktbereiche auf.

Waldbewirtschaftung
Einige Radfahrer*innen bemängeln die schlechtere Befahrbarkeit der Wege durch Waldbewirtschaftung. Die Störung „Fahrspuren/Erosion“ wurde von ca. 30 % der Befragten als Störfaktor auf der Fahrt benannt. 

Sozial
42 % der befragten Radfahrer*innen klagen über freilaufende Hunde. Zudem stören sich Radfahrer*innen und Mountainbiker*innen an Wandernden und Reiter*innen, was allerdings auf Gegenseitigkeit beruht. Reiter*innen missfällt besonders das dichte Vorbeifahren von Radler*innen und MTBler*innen mit hoher Geschwindigkeit. Ein korrektes Verhalten wird von Reiter*innen wie folgt beschrieben: Die Radfahrer*innen sollten auf sich aufmerksam machen, indem sie bspw. früh genug klingeln, damit das Pferd nicht erschrickt und zur Gefahr für die Reiter*innen wird (11).

(11) Mann, C. (2006). Konflikte in Erholungsgebieten – Ursachen, Wirkungen und Lösungsansätze. Remagen: Verlag Dr. Kessel.

Karl Freiherr von Drais (1785-1851) erfand 1817 das „Laufrad“ bzw. die „Laufmaschine“, mit der er auf seiner ersten Fahrt von Mannheim nach Schwetzingen bis zum Relaishaus fuhr. Das beschreibt eine Strecke von ca. 13 km, die er in einer Stunde zurücklegte. Er erlangte trotz seiner genialen Erfindung keinen Ruhm und blieb bis an sein Lebensende verarmt sowie gesellschaftlich isoliert. Erst Jahre nach seinem Tod gewann seine Erfindung an Bedeutung und Beliebtheit.

Mit dem Laufrad war ein etwas mehr als 20 kg schweres Individualverkehrsmittel geboren, welches in den 1890er-Jahren zu vielen technischen Neuerungen und Entwicklungen anregte. Das Radfahren wurde so immer populärer und das Fahrrad zum schnellsten Individualfahrzeug dieser Zeit. So blieben auch die ersten Wettbewerbe auf Distanz nicht aus.

In Mannheim entstand 1869 einer der ersten Radvereine Deutschlands, der „Vélocipèdes-Club“, der Mannheim dazu verhalf eine Hochburg des Radfahrens zu werden. Zu dieser Zeit war das Vereinsleben sozial exklusiv und meist wohlhabenden, jungen Männern vorbehalten. Aufgrund der steigenden Beliebtheit des Sports erschien in Mannheim zeitweise „Der Radtourist“, welcher ein Nachrichtenorgan der Allgemeinen Radfahrer-Union war.

Zur Jahrhundertwende sanken die Radpreise und machten das Rad zum Massenverkehrsmittel der Arbeiterschaft, wodurch auch der öffentliche Regelungsbedarf entstand (Verkehrsvorschriften, Registrierungspflicht etc.). Das Fahrrad verkörperte fortan Fortschritt, Geschwindigkeit und Mobilität.

Technische Weiterentwicklungen
Um 1867 entstand mit dem Tretkurbelrad das erste Rad mit Pedalen bzw. Tretkurbel am Vorderrad, welches rund 30 kg wog. Ein international besetztes Straßenrennen machte im Jahr 1869 Geschichte: Auf der Strecke von Paris nach Rouen (123 km) kam der Erste in zehn Stunden und 45 Min. ins Ziel.

Weitere Entwicklungen senkten das Gewicht und steigerten die Endschnelligkeit, bspw. beim Hochrad, bei dem auch der Lenker niedriger gebaut wurde, um den Luftwiderstand des Fahrers zu verringern. Bei Wettkämpfen ereigneten sich allerdings häufig schwere Stürze, da man sich beim Hochrad nicht mehr abstützen konnte und oft über den Lenker stürzte.

Ende der 1870er-Jahre entstanden entsprechende Modelle der Sicherheits-Niederräder mit zwei gleichgroßen Reifen und Hinterrad-/Kettenantrieb mit Übersetzung. Hinzu kam wenig später auch die Entwicklung des Diamond Frame, dessen Grundform heute noch normal ist. Auch eine Damenversion mit flachem Einstieg wurde bereits 1889 entwickelt, nachdem Radfahren für Damen anfangs gesellschaftlich nicht gern gesehen war. Weitaus bedeutender war allerdings die Einführung von luftgefüllten Reifen oder „Pneumatics“ im Jahre 1888, die den Radsport revolutionierten (12).

Um die Jahrhundertwende nahmen viele Firmen in Europa die Fahrradproduktion auf, wodurch die Preise sanken und Fahrräder für die Masse der Bevölkerung erschwinglich wurden. Bevor das Auto die Mobilität der Menschen in ungeahntem Maße erhöhte, sorgte das Fahrrad für eine erste „Massenmobilisierung“.

Nach dem Zweiten Weltkrieg sank die Popularität des Fahrrades rapide und es erlangte den Ruf eines „Arme-Leute-Fahrzeugs“. Bis in die 1970er-Jahre pflegte das Radfahren ein Nischendasein und konnte sich auch im Zuge des steigenden Umwelt- und Gesundheitsbewusstseins nicht völlig aus dieser Situation befreien. Freiheit wurde damals je nach Alter mit dem Moped oder dem Auto assoziiert und auch die Blumenkinder wollten vom Fahrrad nichts wissen. Erst die Einführung von geländegängigen Mountainbikes aus den USA bescherte dem Radfahren einen starken Aufschwung. Technische Neuerungen aus dieser Sparte beleben bis heute den gesamten Fahrradmarkt und machten aus dem schmuck- und freudlosen Fortbewegungsmittel wieder einen Technologieträger, welcher Leidenschaften weckt.

Heute konzentriert man sich in der Technik hauptsächlich auf die Verbesserung der Aerodynamik und den Einsatz von Leichtbaumaterialien (12).

(12) Ehlers, M., Friedrich, M., Stockert, H. (2017). 200 Jahre Radsportgeschichte: Von Teufelslappen, Sprinterzügen und Nachführarbeit. Mannheim: ISG Schriftenreihe.

Citybike 

Bequeme Alltagstauglichkeit, tiefer Einstieg, gerade Haltung, Befestigung von Körben möglich.

 

Trekkingbike/Reiserad

Auf größere Belastung ausgelegt, stabilere Materialien, Komfortsattel, Federgabel.

 

Mountainbike (MTB)

Einsatz abseits befestigter Straßen, eher Sportgerät als Verkehrsmittel, Hardtail oder Full Suspension Räder je nach Federung.

 

BMX-Räder (Bicycle Moto Cross)

20 Zoll Reifen, für Tricks und Stunts ausgestattet, wenn Teilnahme am Verkehr, dann entsprechende Ausrüstung notwendig.

 

Rennrad

Kriterien – max. 12 kg Gewicht, Rennlenker, mind. 630 mm äußerer Felgendurchmesser und max. 23 mm äußere Felgenbreite.

 

Elektrofahrrad

Verkauf 2011 rund 310.000 und 2018 rund 980.000 Exemplaren. Mittlerweile gibt es die verschiedenen Radtypen auch als E-Bike. Diese gelten als Fahrräder, wenn die Leistung nicht mehr als 600 W aufweist und die max. Geschwindigkeit 25 km/h beträgt.

  • Pedelec mit Tretunterstützung
  • E-Scooter mit autonomem Antriebsmotor
  • Segways sind offiziell auch Elektrofahrräder, wenn sie o.g. Kriterien erfüllen (14).

Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Varianten der Sportart entwickelt, die weit über das simple Fahrradfahren hinausgehen, weil sie mehr körperliche Fitness und spezielles Material erfordern.

 

Radwandern (Rad-Trekking) 

Beim Radwandern werden über mehrere Tage bestimmte Entfernungen zurückgelegt, was oft mit einem täglichen Standortwechsel und daher mit dem Gepäcktransport auf dem Fahrrad verbunden ist. Die Anzahl der pro Tag zurückgelegten Kilometer ist sehr verschieden. Die Strecken können entweder individuell zusammengestellt oder es können komplette Touren kommerzieller Anbieter inklusive Gepäcktransport gebucht werden.

(13) Vergeiner, M. (2013). Recht für Radfahrer. Wien: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH.

Der Hang zum nicht normierten und vereinsfernen Sporttreiben fällt zu Gunsten der individuellen und zeitlich flexiblen Sportarten aus, bspw. Radfahren. Es ist eine Lifetime-Sportart – ein Sport der sich nahezu lebenslang ausüben lässt, da eine Anpassung an die eigenen Fähigkeiten möglich ist (15).

Für Freizeitradfahrer*innen ist das Naturerlebnis – sofern das Radfahren nicht nur der Beförderung von einem Ort zum anderen dient – bei Radtouren oder beim Radwandern ein zentrales Kriterium. Die Umgebung mit allen Sinnen wahrnehmen und genießen zu können, macht hier den Reiz aus. Bevorzugte Landschaften sind Flüsse, Seen und Küste.

Radfahrer*innen sind Wandernde auf zwei Rädern. Sie suchen Erholung, Fitness und Körperbewusstsein genauso wie Wandernde und Spaziergänger*innen. Soziale Aktivität, Natur- und Körperbewusstsein sind für über 40 % der in einer Studie befragten Radler*innen extrem wichtig (15).

Radtourismus

Motive der Tourenradler*innen sind Natur und Landschaftserlebnis, etwas für Körper und Gesundheit tun und entspannen. Für Nutzer*innen von E-Bikes und Pedelecs steht das Zurücklegen von größeren Strecken ohne Anstrengung, bspw. in hügligen oder bergigen Gebieten, im Vordergrund. Erste Erfahrungen aus Tourismusgebieten mit Pedelec-Angeboten (2011) zeigen zwei Zielgruppen: Menschen mit leicht eingeschränktem körperlichen Bewegungsvermögen, die trotzdem aktiv sein möchten, und Personen in Partnerschaften, die Leistungsdefizite ausgleichen und mit dem/der sportlicheren Partner*in mithalten wollen (14).

(14) Dreyer, A., Mühlnickel, R., Miglbauer, E. (2012). Radtourismus: Entwicklungen, Potentiale, Perspektiven. München: Oldenbourg Verlag.

(15) Mann, C. (2006). Konflikte in Erholungsgebieten – Ursachen, Wirkungen und Lösungsansätze. Remagen: Verlag Dr. Kessel.

Grundsätzlich gibt es beim Radfahren keine Einschränkungen bezüglich Alter und Kondition. Insofern man auf zwei Rädern die Balance halten kann und keine gesundheitlichen Gründe dagegensprechen, kann man diese besonders gelenkschonende Ausdauertätigkeit bis ins hohe Alter ausführen. Voraussetzung ist also die körperliche und geistige Verfassung, um ein Fahrrad zu lenken (16).

Die richtige Einstellung des Fahrrades ist für ein angenehmes und gesundheitsförderndes Radfahren wichtig. Viele Fahrer*innen sind mit einem nicht an ihre Anatomie angepassten Rad, falscher Haltung und Trettechnik unterwegs: Wer zum Beispiel ständig zu schwere Gänge tritt, tut seinen Gelenken keinen Gefallen und die Fortbewegung wird unnötig anstrengender. Es empfiehlt sich, Sattel und Lenker mit Hilfe eines Fachhändlers exakt anzupassen.

Zwecks Erhöhung des Fahrkomforts beim Radfahren sollten Radwege eben und fest sein. Neben den allgemein gültigen Verkehrsregeln sollte die Verkehrssicherheit des Fahrrades beachtet werden.

(16) Vergeiner, M. (2013). Recht für Radfahrer. Wien: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH.

Radreisen bilden einen für den Tourismus relevanten Wirtschaftsfaktor, welcher durch den demographischen Wandel und dem damit einhergehenden Gesundheitsbewusstsein begünstigt wird – Radreisen sind emissionsfrei, machen Spaß und halten fit (18).

Die Grundlagenuntersuchung „Fahrradtourismus in Deutschland“ 2009 brachte folgende Ergebnisse:

  • 153 Mio. Tagesreisen und 22 Mio. Übernachtungen pro Jahr sind dem Radtourismus zuzuordnen.
  • Das dt. radtouristische Netz verfügt über Wege von 75.000 km Länge.
  • Der demographische Wandel führt zum Trend der elektrounterstützten Fahrräder, welche allerdings besser ausgebaute Infrastruktur benötigen.

Noch zur Gründerzeit des ADFC Ende der 70er- und Anfang der 80er-Jahre galt Fahrradfahren als Öko-Protest. Heute ist es die beliebteste Sportart der Deutschen: 59 % der über 14-Jährigen fahren gerne Rad (17). Die Einnahmen des ADFC untermauern diese Aussage. 2016 nahm der Club 343.000 € ein, davon kamen 81 % aus Beiträgen und Spenden (18).

(17) Dreyer, A., Mühlnickel, R., Miglbauer, E. (2012). Radtourismus: Entwicklungen, Potentiale, Perspektiven. München: Oldenbourg Verlag.

(18) Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (2017). Jahresbericht. Zugriff am 23.10.2020 unter: https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Ueber-den-ADFC/Veroeffentlichungen/Downloads/ADFC_Jahresbericht_2017.pdf

Nachhaltiger Transport in Städten ist – sowohl für die Politik als auch für Verkehrsplaner*innen – ein immer wichtiger werdendes Projekt, in dem Radfahren eine beachtliche Rolle einnimmt. Rund um den Globus setzt man sich ehrgeizige Ziele, um den Radfahrverkehr zu fördern und attraktiver zu machen. Die Niederlande scheinen hier eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Historisch gesehen haben die Niederlande insofern einen Vorteil, als dass sich das positive Image des Radfahrens schon seit langer Zeit in der Gesellschaft etabliert hat. Hinzu kommen die geographisch attraktiven Bedingungen fürs Tourenfahren, da das Land weitestgehend flach ist.

Das Fahrrad war in den Niederlanden schon lange Zeit ein Zeichen für körperliche Leistungsfähigkeit, Modernität und Selbstständigkeit; aber auch die Bescheidenheit und Ruhe der Niederländer spielt eine wichtige Rolle in der Entwicklungsgeschichte des Radfahrens in Verbindung mit der niederländischen Identität. Zudem bekam das Radfahren als Wettkampfsport ab 1905 keine Unterstützung mehr, was dazu führte, dass die Niederländer*innen ihre Räder einzig für das Tourenfahren verwendeten. Dies kam der Entwicklung als Verkehrsmittel entgegen.

Die wichtigste Rolle spielte daraufhin die Kriegszeit, in der die Infrastruktur geschaffen und eine Basis für das Zweiradnetz errichtet wurde. Zwar wurde von den Bürger*innen eine Fahrradsteuer einverlangt, allerdings konnten sie so ihre Wünsche und Forderungen in der Politik einbringen. Auch nachdem das Auto als Verkehrsmittel auf dem Vormarsch war, meldeten sich die Radler*innen unter dem Vorzeichen des Umweltschutzes in den 1970er-Jahren wieder zurück und knüpften an bestehende Infrastruktur an, was wiederum zeigt, dass sich das positive Image in der Bevölkerung erhalten hat und auch bis heute stabil ist. So sind die Niederlande heute als „Fahrradland” bekannt (19).

(19) Ebert, A.-K. (2010). Das Fahrrad und die Niederlande: The Dutch Way – Niederländische Radfahrpolitik als Vorbild für “sustainable urban transport”?. Zugriff am 23.10.2020 unter: https://www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/nl-wissen/freizeit/fahrrad/vorbild.html

Die Rhön besticht mit der geringen Bewaldung in zentraler Mittelgebirgslage, die ihren Besucher*innen eine atemberaubende Aussicht und naturnahe Erfahrungen bringt. Wie ein buntes Mosaik erstreckt sich die vielfältige Landschaft aus Weiden, Wäldern und Wiesen, die dem Schutz der Artenvielfalt durch die UNESCO unterliegt.

Zwar werden Erholungssuchende hier nicht ausgegrenzt, sondern integriert, gleichwohl muss aber der Schutz von Natur und Umwelt an hoher Stelle stehen. So kommt das Leitbild einer sanften, naturverträglichen und nachhaltigen touristischen Entwicklung zu Tage.

Das Tourismuskonzept sieht vor, dass sich die Rhön auf die touristischen Bereiche konzentriert, die am naheliegendsten oder bereits etabliert sind: Wandern, Radfahren und Segelflug.

Zum Radtourismus in der Rhön wurde der Ausbau eines qualifizierten und naturverträglichen Radwegenetzes geplant. So entstanden der Milseburgradweg und der Kegelspielradweg, beides Radwege auf ehemaligen Bahntrassen. Letztlich entstand ein komplettes Netz an Radwegen, das für Tagesausflüge wie für Mehrtagesfahrten vielfältige Touren bietet. Es entstanden attraktive Querverbindungen und der neu geschaffene „Rhönradweg" (20).

(20) Biosphärenreservat Rhön. (2018). Tourismus: Sanft – naturverträglich – nachhaltig. Zugriff am 15.01.2024 unter: https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/mensch/tourismus-gastronomie-und-erholung

(21) Biosphärenreservat Rhön. (2018). Rahmenkonzept: Tourismus - Wo stehen wir? Zugriff am 15.01.2024 unter: https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/fileadmin/media/Downloads_-_PDF/UNESCO-Biosphaerenreservat/Rahmenkonzept2018/Tourismus_-_Wo_stehen_wir.pdf