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Modellflug

§ 1 Abs. 2 Nr. 0
des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) besagt, dass es sich bei Flugmodellen um Luftfahrzeuge handelt.
Ab 0 m
Flughöhe muss laut Luftverkehrsordnung § 21e ein Kenntnisnachweis zum Steuern von Flugmodellen absolviert werden. Ausgenommen sind Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis.
Fast
0
Mitglieder und über 1.300 Vereine sind im Deutschen Modellflieger Verband organisiert (Stand 2019).
0 Gramm
darf eine Drohne maximal wiegen, wenn sie in einem Wohngebiet geflogen werden soll. Zudem darf sie keine Audio, Video- oder Fotoaufnahmen machen.
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von insgesamt 104.620 Mitgliedern des Deutschen Aero Clubs sind Modellflieger (Stand 2018).

Die folgenden Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit dem DAC erstellt.

Flugmodellbau ist Technik und Modellflug ist Sport. Modellflieger*innen bauen in der Regel ihr Sportgerät, das Flugmodell, selbst. Außerdem setzten sie ihr Modell in Freizeit, Training und Wettkampf ein, und treiben damit als „Pilot*innen“ Sport. Das Flugmodell ist entweder eine Miniatur eines Fluggeräts aus der personenbefördernden Luftfahrt oder ein reines Zweckmodell, welches nur im Modellflug vorkommt (1). Der Modellflugsport wird als Leistungs- und als Breitensport betrieben. Wettbewerbe gibt es innerhalb der Vereine, im Rahmen regionaler oder nationaler Meisterschaften bis hin zu Weltmeisterschaften auf allerhöchstem Niveau.

Der Modellflugsport kann von Kindern und Erwachsenen durchgeführt werden. Einen ersten Einstieg finden viele über Baukurse an Schulen, die den pädagogischen Wert des Modellbaus schätzen. Kindern unter 12 Jahren wird empfohlen, mit einem einfachen Freiflug-Segelmodell ohne Fernsteuerung zu beginnen. Damit können die ersten Erfahrungen beim Bau und grundsätzliche Kenntnisse im Umgang mit dem Modell gesammelt werden (1, 2, 3).

(1) König, D. (1987). Alles über Modellflug-Sport. Flugmodellbau und Modellflug in Theorie und Praxis. Stuttgart: Motorbuch Verlag.

(2) Deutscher Aero Club. (o.J.). Modellflug ist Vielfalt... Zugriff am 01.09.2020 unter: https://www.daec.de/sportarten/modellflug/

(3) Maier, D. (1978). Modellflug für Anfänger und Fortgeschrittene. München: Nymphenburger Verlagshandlung.

Modellflieger*innen sollten Störungen der Natur vermeiden. Zu Naturschutzgebieten mit störsensiblen Tierarten sollte generell ein Mindestabstand von 500 - 1.000 m eingehalten werden. Bei der Standortwahl für Modellflugplätze sollten ausschließlich Orte gewählt werden, die keine Funktion als Lebensraum störanfälliger Tierarten haben.

Besonders wichtig ist es, das „wilde“ Fliegen einzuschränken, um eine sinnvolle Lenkung der nicht im Verein organisierten Sportler*innen und eine entsprechende Konfliktminimierung möglich zu machen. In Deutschland dürfen Modellflugzeuge auch abseits von Flugplätzen geflogen werden, wenn die Grundstückseigner*innen der genutzten Fläche zugestimmt haben, die Modelle weniger als 5 kg wiegen und wenn (mit Verbrennungsmotor ausgestattete Modelle) weiter als 1.500 m von Wohngebieten und Flugplatzgrenzen entfernt genutzt werden (4).

Vom BfN wurden folgende Leitlinien für umwelt- und naturbewusstes Modellfliegen formuliert:

  • Bildung von Fahrgemeinschaften oder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die An- und Abfahrt zum Fluggelände
  • Größtmögliche Rücksichtnahme auf Mensch und Natur beim Betrieb insbesondere von motorisierten Flugmodellen (Motorlärm)
  • Kein vorsätzliches Anfliegen von Tier oder Mensch
  • Besondere Rücksichtnahme im Frühjahr und Frühsommer, wenn Wildtiere ihren Nachwuchs führen, und zur Zugzeit
  • Nutzung wirtschaftlich vertretbarer technischer Möglichkeiten zur Reduzierung von Verbrauch und Schadstoffemissionen sowie zur Lärmminderung
  • Kein Fliegen in naturschutzfachlich störempfindlichen Gebieten (v.a. ornithologisch bedeutsamen Schutzgebieten) bzw. in ihrer unmittelbaren Nähe (ca. 500 m Abstand sind in der Regel ausreichend)
  • Weitergabe von Informationen an andere Piloten
  • Bevorzugte Nutzung der für den Modellflug zugelassenen Gelände, insbesondere für den Betrieb von Modellen mit Verbrennungsmotoren
  • Besondere Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der frei lebenden Tiere
  • Rücksichtnahme auf schutzbedürftige Pflanzenstandorte
  • Nutzung vorhandener Wege und Raine entlang von Flur- und Grundstücksgrenzen für die Bergung eines Modells sofern möglich (4)

(4) Bundesamt für Naturschutz. (2009). Modellflug. Zugriff am 08.11.2023 unter: https://www.daec.de/fachbereiche/umwelt-natur/naturschutz-fuer-piloten/

Der Deutsche Aero Club (DAeC) ist der Dachverband der deutschen Luftsportverbände und Mitglied der Fédération Aéronautique Internationale (FAI) sowie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). 2018 zählte der DAeC 104.620 Mitglieder, davon 11.497 Modellflieger*innen. Seit 2010 ist die Mitgliederzahl der Modellflugsparte um rund 1.600 Personen gesunken (5). Im DAeC sind Modellflieger*innen ohne Wettbewerbsambitionen, Breitensportler*innen und Leistungssportler*innen unter einem Dach vereint. Die Zahl der nicht organisierten Modellflieger*innen ist nicht bekannt. Schätzungen zufolge belaufen sie sich auf ca. 80.000. Der Organisationsgrad der Modellflieger*innen liegt schätzungsweise bei etwa 45 % (6).

Weitere Verbände, in denen Modellflieger*innen organisiert sind, sind der Modellflugsportverband Deutschland (MFSD) und der Deutsche Modellflieger Verband (DMfV).

Der MFSD ist ein Mitglied des DAeC. Zudem sind 16 Landesverbände Mitglieder des DAeC. Die Mitarbeiter*innen des Fachausschusses Umwelt und Modellfluggelände sowie des ehrenamtlichen Ausschusses für Natur- und Umweltschutz und des Fachreferates Umwelt und Natur des DAeC setzen sich mit den Einflüssen des Modellfliegens auf die Umwelt auseinander und versuchen Konflikte bestmöglich zu lösen und zwischen Parteien zu vermitteln (5).

Der DMfV ist mit fast 90.000 Mitgliedern und über 1.300 Vereinen (Stand 2015) der weltweit größte Verband für Modellflugsportler*innen, ist jedoch kein Mitglied es DAeC (7).

(5) Deutscher Aero Club e.V. (2023). Zahlen, Daten, Fakten. Zugriff am 08.11.2023 unter: https://www.daec.de/media/files/2022/Presse/ZDF2022_06_04_2022.pdf

(6) Deutscher Aero Club e.V., Bundesamt für Naturschutz. (2003). Luftsport und Naturschutz – Gemeinsam abheben. Braunschweig: Maul Druck GmbH.

(7) Deutscher Modellflieger Verband e.v. (2015). Kontinuierliche Zuwachsraten. Zugriff am 01.09.2020 unter: https://www.dmfv.aero/presse/basis-informationen/kontinuierliche-zuwachsraten

Das Modellfliegen hält sich rechtlich an das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) (8) sowie die Luftverkehrsordnung (LuftVO) (9). Nach § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG gelten Flugmodelle als Luftfahrzeuge. Entsprechend können Flugmodelle nach § 1 Abs. 1 Satz 1 LuftVG den Luftraum benutzen, soweit die Nutzung nicht durch dieses Gesetz und anderweitige Rechtsvorschriften beschränkt wird.

Das Modellfliegen ist in Deutschland auf extra dafür eingerichteten Flugplätzen oder Fluggeländen erlaubt. Diese werden häufig von Vereinen betrieben und sind für Mitglieder oder Gastflieger*innen zugänglich. Flugplätze dürfen ausschließlich mit einer Genehmigung angelegt und betrieben werden. Diese prüft vor allem, ob die geplante Maßnahme den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen und der Naturschutz sowie der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt werden. Abseits von Vereinsgelände darf geflogen werden, sofern die Grundstückseigner*innen es erlauben, es sich nicht um Sperrzonen wie Flughäfen, Kraftwerke, Autobahnen und andere sensible Einrichtungen handelt oder anderweitige Beschränkungen vorliegen. Je nach Modellgröße und -gewicht können weitere Einschränkungen gelten. Auch in Naturschutzgebieten ist das Modellfliegen verboten, um die dortige Tier- und Pflanzenwelt nicht zu beeinträchtigen. Ebenfalls untersagt ist es, über Menschenansammlungen sowie dicht besiedeltem Gebiet zu fliegen.

Modellflugzeuge werden in der Regel nach Gewicht klassifiziert. Ein Pilotenschein ist für Modellflieger*innen grundsätzlich nicht notwendig, jedoch sollten sie sich jederzeit verantwortlich und rücksichtvoll gegenüber anderen Menschen sowie der Tier- und Pflanzenwelt verhalten und die LuftVG und die LuftVO beachten. Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 kg ist ein Kenntnisnachweis (ab 14 Jahre möglich) notwendig. Ausgenommen sind Starts die auf einem Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis durchgeführt werden. Der Kenntnisnachweis muss zudem absolviert werden, wenn das Flugmodell in über 100 m Höhe fliegt. Auch hier sind Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis ausgenommen (8).

Eine Aufstiegserlaubnis ist dann vonnöten, wenn das Modell ein Gesamtgewicht von 5 kg überschreitet oder der nächste Flugplatz weniger als 1,5 km entfernt ist. Außerdem ist der Betrieb von Modellen mit Verbrennungsmotoren dann erlaubnispflichtig, wenn die nächste Ortschaft weniger als 1,5 km entfernt ist. Erst für Modelle mit 25 kg Gewicht wird ein Ausweis für das Steuern dieser Flugmodelle benötigt (9, 10, 11).

(8) Deutscher Aero Club e.V. (o.J.). Schulungsnachweis für Modellflieger. Zugriff am 08.11.2023 unter: https://www.schulungsnachweis-modellflug.de/Home

(9) Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698). Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 11 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808; 2018 I 472).

(10) Luftverkehrsordnung (LuftVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894). Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Juni 2017 (BGBl. I S. 1617).

(11) Deutscher Aero Club e.V., Bundesamt für Naturschutz. (2003). Luftsport und Naturschutz – gemeinsam abheben. Braunschweig: Maul Druck GmbH.

Grundsätzlich benötigen Modellflieger*innen ein Gelände, welches möglichst wenig bebaut oder bewaldet sein sollte, um freies Fliegen zu ermöglichen. Segelflugmodelle werden aus der Hand, durch Helfer*innen mit einem Startseil oder mit einer Elektrowinde gestartet. Sie werden von den Pilot*innen ebenso wie die motorgetriebenen Modellflugzeuge zum Startplatz zurückgeflogen.

Für Motorflug

Das Fluggelände muss frei von Hindernissen sein. Die Abmessungen der Start- und Landebahn sollten bei der Nutzung durch Motorflugmodelle mindestens 100 x 10 m betragen. Ausgewiesene Spezialist*innen starten und landen auch auf wesentlich kleineren Flächen. Einige Vereine verfügen über wesentlich größere Rollbahnen oder nutzen in Absprache Rollbahnen auf Sportflugplätzen. Spezielle Anforderungen stellen turbinengetriebene Jets dar, die aufgrund der Fahrwerkkonstruktion und der benötigten Startstrecken häufig von Sportflugplätzen geflogen werden.

Für Segelflug in der Ebene

Segelflugmodelle werden entweder auf einem größeren Feld von rund 150 m Länge per Leine oder Elektrowinde in den Aufwind gezogen oder mit Motormodellen hochgeschleppt. Verbreitet sind auch Elektroantriebe für praktisch geräuschloses Steigen. Entsprechende Flächen finden sich meist eingebettet in Kulturlandschaften ohne größere Hindernisse für den Anflug und möglichst abseits von Bäumen und Büschen.

Für Segelflug am Hang

Der weit verbreitete Segelflug am Hang ist besonders windabhängig, d.h. es werden unterschiedlich exponierte Gelände mit freier Windanströmung und ausreichender Hangneigung benötigt. Ebenfalls wichtig ist das Vorhandensein einer größeren Fläche für die Landung. Um die Modelle zu schonen, handelt es sich dabei meist um eine gemähte Nutzwiese, die von Vereinen in Absprache mit den Landwirt*innen genutzt wird. Auf ungemähte Wiesen wird aus Gründen des Naturschutzes speziell im Frühling Rücksicht genommen, aber auch da Landungen in hohem Gras Beschädigungen am Modell verursachen können. Ungemähte Naturwiesen sind aufgrund des unebenen und oft steinigen Untergrunds für Landungen wenig geeignet (12).

(12) Deutscher Aero Club e.V., Bundesamt für Naturschutz. (2003). Luftsport und Naturschutz – gemeinsam abheben. Braunschweig: Maul Druck GmbH.

Die Auswirkungen des Modellflugs auf Tiere sind schwer einzuschätzen, da viele Publikationen diesbezüglich auf spezielle Tierarten oder Umstände ausgerichtet sind, die nicht ohne Weiteres Verallgemeinerungen zulassen. Insgesamt existieren zum Störpotenzial von Modellflugzeugen nur sporadische Hinweise, die im Folgenden zusammengefasst werden (13).

Verschiedene Vogelarten können unterschiedlich auf Luftfahrzeuge reagieren; ihre Reaktionen können je nach Flugzeugtyp variieren. Außerdem können sich auch innerhalb einer Art je nach Aufenthaltsort, Tageszeit, Jahreszeit, Lebensphase und Umwelt Unterschiede in den (erkennbaren) Reaktionen ergeben. Meist werden in Studien aber nur die sichtbaren Reaktionen von Vögeln erfasst, während physiologische Reaktionen (z.B. Ausschüttung von Stresshormonen, Erhöhung der Herzschlagfrequenz) sowie Konsequenzen auf Populationsebene nur selten quantifiziert werden.

Die mit motorisierten Modellen möglichen abrupten Flugmanöver, verbunden mit hohen Geschwindigkeiten und Geräuschen, sind für Tiere nicht kalkulierbar und können daher eine besonders starke Störwirkung auslösen. Werden ökologisch sensible Gebiete für den Modellflug gewählt, kann dies erhebliche Störungen der Tierwelt zur Folge haben.

Bei Modellfluggeländen konzentriert sich der Flugbetrieb meist auf die Wochenenden oder auf wenige Stunden am späten Nachmittag. So folgen auf ruhige Perioden besonders intensive und anhaltende Störphasen; die Möglichkeit der Gewöhnung wird dadurch stark eingeschränkt (14, 17). Die geringe Gewöhnung wurde – zumindest in Versuchen – genutzt, um Vögel aus Flughafengeländen zu verscheuchen (15).

Die gravierendsten Auswirkungen ergeben sich, wenn Störungen von motorisierten Modellen in der Nähe von Schutzgebieten zeitlich und räumlich konzentriert auftreten. Der Störeinfluss von Segelflugmodellen ohne Motor ist bedeutend geringer.

Modellflugzeuge verdienen besondere Beachtung, weil sie in ihrer Größe und Wendigkeit am nächsten an Greifvögel erinnern und damit am ehesten dem angeborenen Feindschema der Vögel entsprechen (14, 16). Allerdings ist mittlerweile nachgewiesen, wie gut die optischen Fähigkeiten der Vögel sind, somit scheint eine Verwechslung von einem Modellflugzeug mit einem Greifvogel damit unwahrscheinlich – außer im Überraschungsmoment.

Vor allem die Unvorhersagbarkeit der Flugrichtung wirkt der für ein verträgliches Nebeneinander wichtigen Gewöhnung von Modellen und Tieren entgegen. Kurvenflug wirkt störender als geradliniger Flug. Wendige Flugobjekte haben die größte Störwirkung. Je geringer der Abstand des Störobjektes zu den Tieren ist, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit von Verhaltensänderungen.

Diese unkalkulierbaren Flugmanöver, verbunden mit hohen Winkelgeschwindigkeiten, rufen besonders starke Reaktionen von Wildtieren hervor. Dies ist besonders ausgeprägt bei motorisierten Modellen, die zudem eine gewisse Lärmbelastung mit sich bringen.

Die Fluchtdistanzen verschiedener Vogelarten gegenüber motorisierten Modellen liegen im Bereich von 200 - 400 m, maximal 600 m (17).

Der Beginn der jährlichen Modellflugsaison fällt meist mit dem Beginn der Brutperiode der Vögel zusammen. Reduzierter Bruterfolg oder eine Abnahme der Anzahl von Brutpaaren können die Folge sein.

Es kann angenommen werden, dass Wiesenbrüter empfindlich auf Modellflugzeuge reagieren (14). Auf Watvögel wie Brachvogel oder Uferschnepfe hatten Kleinflugzeuge eine geringere Auswirkung als Modell- und Ultraleichtflugzeuge (18).

Gleichzeitig sei aber auch auf die Beobachtungen von Modellflieger*innen hingewiesen, die mit Segelflugmodellen oft mit Greifvögeln im Aufwind kreisen, ohne dass diese davon Notiz zu nehmen scheinen.

Paul Ingold stellt in seiner Veröffentlichung „Freizeitaktivitäten und Wildtiere – Konflikte, Lösungen“ einige allgemeine Tendenzen zum Einfluss von Freizeitaktivitäten auf Wildtiere fest, die sich auch auf das Modellfliegen anwenden lassen. So reagieren Tiere in der Regel empfindlicher, wenn sie Natursportler*innen abseits bestehender Wege antreffen und ziehen sich auf größere Distanz zurück. Diese Erkenntnis lässt sich wohl auf das Fliegen von Modellflugzeugen abseits dafür ausgeschriebener Fluggelände übertragen. Weiterhin beschreibt Ingold, dass bei Aktivitäten, die oberhalb der Tiere stattfinden, die Fluchtdistanz deutlich größer ist, als bei solchen die unterhalb stattfinden. Eine vergrößerte Fluchtdistanz lässt außerdem bei direktem Zugehen oder Zufahren auf Tiere, im Vergleich zu einer an den Tieren vorbeizielenden Bewegungsrichtung, und durch lautes Annähern, im Vergleich zu ruhigem Annähern, beobachten (19).

(13) Bruderer, B., Komenda-Zehnder, S. (2005). Einfluss des Flugverkehrs auf die Avifauna – Schlussbericht mit Empfehlungen. Schriftenreihe Umwelt Nr. 376.

(14) Riederer, M. (1976). Die Auswirkungen eines Modellflugplatzes im Isarmoos bei Unterwattenbach (Landkreis Landshut) auf die Brutvogelwelt des Gebietes.

(15) Bivings, A. (1991). Vorteile und Grenzen des Einsatzes funkgesteuerter Kleinflugzeuge zur Vergrämung von Vögeln. Vogel und Luftverkehr, Bd. 1/91: 34-38.

(16) Keil, W. (1988). Modellflugsport aus der Sicht des Vogelschutzes. LÖLF-Mitteilungen 13(31–32).

(17) Rossbach, R. (1982). Vogelschutz und Modellflugsport. Vogel und Umwelt 23(6).

(18) Dietrich, K., Koepff, C., von der Mühlen, G. & Steiof, K. (1989). Untersuchungen über die Auswirkung von Modellflugbetrieb auf das Verhalten von Wiesenvögeln. Unveröffentlichtes Gutachten. S. 76.

(19) Ingold, P. (2005). Freizeitaktivitäten im Lebensraum der Alpentiere. Bern: Haupt Verlag.

Modellflugplätze

Die Frequentierung von Fluggelände und Zuwegen durch Besucher*innen von Modellflugplätzen kann eine stärkere Unruhe für die Umwelt bedeuten. Besonders, wenn es sich um bisher wenig erschlossene Bereiche handelt, kann die An- und Abreise unter anderem zur Beeinträchtigung von Wildtieren führen. Das Betreten der Fluggelände durch Pilot*innen und Zuschauer*innen kann vor allem bei Flächen, deren Vegetation hochempfindlich gegenüber Tritt- und Bodenverdichtung ist, zu Veränderungen führen. Trittschäden sind jedoch aufgrund der niedrigen Frequentierung auf den meisten Geländen zu vernachlässigen (20).

Lärm und Abgase

Die Flugmodelle können Wildtiere und die Natur aus verschiedenen Gründen negativ beeinträchtigen. So entstehen beim Fliegen unter anderem Geräusche und Abgase, wenn auch nur in geringem Maße, und die Modelle können von störungsempfindlichen Tierarten als potenzielle Feinde (besonders Greifvögel) wahrgenommen werden. Dies kann dazu führen, dass Arten aus ihrem natürlichen Lebensraum vertrieben werden. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass ein Flugmodell nur einen Radius von etwa 300 m hat und somit nicht weit in die Umgebung hineinwirkt (20).

Drohnen im öffentlichen Raum

Das Fliegen von Drohnen in Wohngebieten ruft bei den Anwohner*innen häufig unangenehme Gefühle hervor. Viele Menschen fühlen sich durch Drohnen beobachtet und in ihrer Privatsphäre gestört. Seit 2017 gibt es eine Drohnenverordnung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für das Fliegen von Drohnen außerhalb von Modellflugplätzen. Drohnen dürfen nicht höher als 100 m steigen, außerdem darf eine Drohne in Wohngebieten nicht geflogen werden, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Drohne hat ein Gewicht von mindestens 250 g
  • Drohne verfügt über eine Kamera oder Wärmebildkamera oder ist in der Lage, akustische Signale aufzunehmen oder zu versenden
  • Drohne wird per Funksignal gesteuert und übermittelt FPV-Bilder
  • Eigentümer*in oder Mieter*in des betroffenen Grundstücks haben dem Fliegen der Drohne nicht ausdrücklich zugestimmt

Auf privaten Grundstücken oder mit der Erlaubnis der Grundstücksbesitzer*innen dürfen auch größere Drohnen oder solche mit Aufnahmefunktion gestartet werden (21).

(20) Albrecht, C., Esser, T. (2005). Leitfaden für die Bewertung der Neuzulassung oder Änderung von Modellfluggeländen unter naturschutzfachlichen Aspekten. Köln: Kölner Büro für Faunistik.

(21) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. (2018). Die neue Drohnenverordnung. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln. Zugriff am 01.09.2020 unter: https://www.bmdv.bund.de/blaetterkatalog/catalogs/426952/pdf/save/bk_1.pdf

Der Flugzeugkonstrukteur Alexander Lippisch (1894 – 1976) beschrieb die Bedeutung des Modellflugs für die Entwicklung der Luftfahrt wie folgt: „Das Flugproblem hat zu allen Zeiten die genialsten Köpfe zum Nachdenken angeregt, und es hat nicht an Erklärungen gefehlt, denen indessen jegliche Bestätigung durch Versuche fehlte. Solange nicht das mit einfachsten Mitteln zusammengebastelte Modellflugzeug ein Studium der physikalischen Grundlagen des Fluges erlaubte, war alle Mühe, dies mit bemannten Flugzeugen zu tun, vergebens“.

Der Franzose Alphonse Penaud baute im 19. Jh. das erste flugtüchtige Flugmodell mit Gummimotor und Luftschraube. Dabei wurde erstmals bewusst die Einstellwinkeldifferenz zwischen Tragflügel und Höhenleitwerk angewendet, die bis heute den eigenstabilen Flug von Flugzeugen ermöglicht. Auch heute noch sind Flugmodelle bei der Entwicklung von Luftfahrzeugen von Bedeutung. Flugmodelle werden zudem auch zu Forschungszwecken eingesetzt, z.B. in der Archäologie zum Fotografieren von Grabungsstätten oder in der meteorologischen Forschung für Messflüge.

Freifliegende Modelle werden durch die Fédération Aéronautique Internationale (FAI) in verschiedene Klassen eingeteilt, z.B.:

Freiflug F1

Sämtliche Arten von ungesteuerten Flugmodellen. Dazu gehören zum einen die typischen Anfängergleiter, wie sie auch im Rahmen von Baukursen an Schulen gebaut werden, zum anderen auch Wettkampfmodelle, wie z.B. Segelflugmodelle für den Hochstart mittels Leine, Freiflugmodelle mit Gummi-, Verbrennungs- und Elektromotorantrieb, Hangflugmodelle mit Selbststeuerung und Saalflugmodelle für den Betrieb in Hallen.

Fesselflug F2

Fesselflugmodelle werden über zwei Leinen auf einer Kreisbahn um die Pilot*innen geflogen. Über die Leinen wird lediglich das Höhenruder gesteuert. Möglich sind dabei Kunstflug, Geschwindigkeitsflug, Mannschaftsrennen, Fuchsjagd und das Fliegen von vorbildgetreuen Modellen. In Deutschland gibt es zwei große Zentren mit Fesselfluganlagen in Bitterfeld und Sebnitz.

Fernlenkflug F3

Der Fernlenkflug ist die häufigste Art des Modellflugs. Geflogen werden dabei Segelflugzeuge, Motormodelle mit Kolben- und Turbinenantrieb, Hubschrauber und – sehr selten – auch Zeppeline oder Heißluftballons. Je nach Disziplin steht das exakte Fliegen von vorgeschriebenen Flugfiguren vor Punktrichtern (Kunstflug) oder das Erfliegen von Bestleistungen nach messbaren Kriterien, wie Streckenanzahl, Geschwindigkeit, Punktlandung im Vordergrund.

Scale F4

Scale umfasst alle Aktivitäten, bei denen der möglichst originalgetreue Nachbau in Kombination mit dem Fliegen gewertet wird. Die Modelle müssen in den Abmessungen exakt maßstabsgetreu sein und in den Details, wie dem Ausbau des Cockpits, der Farbgebung usw. genau dem Vorbild entsprechen. Weiterhin sollen die Modelle in Geschwindigkeit und Flugverhalten dem Original möglichst gleichen.

Elektroflug F5

Der Elektroflug schließt alle funkferngesteuerten Modelle mit Elektromotor ein. Wohl in keinem anderen Bereich hat sich der Elektroantrieb bereits so weit durchgesetzt wie im Modellflug. Die Geräuschentwicklung beschränkt sich bei diesen Modellen auf die Luftschraube.

F7 – Aerostaten

Aerostaten sind Flugmodelle, die leichter als Luft sind. In der Regel handelt es sich um ferngelenkte Luftschiffe, Heißluft- oder Gasballone.

F9 – Drohnensport

Der Drohnensport ist eine erst kürzlich neu hinzugekommene Wettbewerbsklasse im Modellflug mit großem Wachstumspotenzial. Zum Teil werden Events schon im Fernsehen übertragen.

Raketen S1-S10

Raketen sind mit Raketenmotor betriebene 10 - 1.500 g schwere Flugmodelle. Die Modelle steigen, angetrieben von industriell hergestellten Raketenmotoren (Feststofftreibsätze), senkrecht in Höhen von 50 - 1.000 m, um dann am Fallschirm zu landen. Die Starts finden in aller Regel auf großen Geländen ohne Hindernisse (z.B. Bäume) statt. In Deutschland gibt es hierfür drei Gelände - in Bayern, Sachsen und bei Berlin. Im DAeC werden nur die internationalen Wettbewerbsklassen S1, S3, S5, S6, S8 und S9 geflogen (22).

(22) Deutscher Aero Club e.V. (2019). Leistungssport im Modellflug. Zugriff am 01.09.2020 unter: https://www.daec.de/sportarten/modellflug/leistungssport/

Der Reiz des Modellflugs liegt darin, das Modell fliegerisch zu beherrschen und dessen Flugbild aus möglichst geringer Entfernung zu genießen. Zwar bleiben Modellflieger*innen beim Fliegen selbst am Boden, können aber dennoch die Faszination des Fliegens und der Beherrschung der drei Dimensionen erfahren. Modellflug wird überwiegend auf Geländen in der freien Landschaft ausgeübt. Deshalb stehen die Pilot*innen in einem direkten Bezug zur Natur (23). Das Wetter und die Winde müssen beobachtet und vor dem Start einkalkuliert werden. So kann ein Flugzeug beschaulich durch die Luft segeln, durch eine Böe erfasst werden oder durch Aufwinde ohne Motorkraft nach oben steigen. Gerade bei windigem Wetter ist das Steuern eines Modellflugzeuges eine Aufgabe, die ein hohes Maß an Technik und Konzentration erfordert.

Die Faszination Modellflug wird auch durch die Vielfalt an Modellen, die sich in Konstruktion, Antrieb, Steuerung, Größe und vielem mehr unterscheiden können, gefördert. Ein weiterer Faktor ist die Erholung während des Modellflugsports. Wird das Fliegen nicht gerade als Wettkampf ausgeführt, kann das Betreiben des Sportes in der freien Natur sehr erholsam sein und eine Abwechslung zum Alltag bieten (24). Neben Vielfalt, Naturerleben und Erholung ist vor allem auch der technische Aspekt des Modellfliegens nicht zu vernachlässigen, wenn die Faszination Modellfliegen erklärt werden soll. Das Bauen, Verbessern und Reparieren der Modelle birgt technische Herausforderungen für jedes Alter (25).

(23) Bundesamt für Naturschutz. (2009). Modellflug. Zugriff am 01.09.2020 unter: https://www.daec.de/fachbereiche/umwelt-natur/naturschutz-fuer-piloten/

(24) Bergischer Luftsportverein e.V. (2018). Faszination Modellflug. Zugriff am 01.09.2020 unter: https://www.blvev.de/modellflug/faszination-modellflug

(25) Riegler, T. (2010). RC-Flugmodelle richtig fliegen: Schritt für Schritt zum Flugerfolg. Poing: Franzis Verlag GmbH.

In Deutschland bedarf der Aufstieg von Flugmodellen einer Erlaubnis, wenn die Modelle:

  • mehr als 5 kg Gesamtmasse besitzen;
  • über einen Raketenantrieb verfügen, sofern der Treibsatz mehr als 20 g beträgt;
  • mit einem Verbrennungsmotor betrieben werden und in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten gestartet werden sollen;
  • in einer Entfernung von weniger als 1.500 m von der Begrenzung von Flugplätzen gestartet werden sollen.

Auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung und einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle. Im Umkehrschluss ist jeder andere Modellflug erlaubnisfrei bei Zustimmung der Grundstückeigentümer*innen oder sonstigen Nutzungsberechtigten. Der zulässige Lautstärkepegel in dB(A) eines Modellflugzeuges mit Kolbenmotor gemessen im Abstand von 25 m darf 69 dB(A) werktags von 8.00 - 20.00 Uhr nicht überschreiten, wenn sich ein Wohngebiet in 400 m Entfernung befindet. Bei der Standortwahl ist zu beachten, dass Modellfluggelände aufgrund der Funkfernsteuerung, und um gegenseitige Störungen zu verhindern, im Mittelland mindestens 3.000 m und in den Alpen mindestens 5.000 m voneinander entfernt sein sollten.

Der benötigte Flugraum wird vorab aus Gründen der Erkennbarkeit eingeschränkt, da alle Modelle grundsätzlich nur über Sicht und ohne Rückmeldung der Fluglage über Instrumente gesteuert werden. Bei den üblichen Modellen ist das sichere Erkennen der Fluglage bei guten Sichtbedingungen seitlich bis auf eine Distanz von ca. 200 m gewährleistet. In der Höhe gelten höhere Werte, da das Modell von unten besser sichtbar ist.

Die Ausübung des Modellflugsports findet vor allem am Wochenende und in den Abendstunden statt. Für alle Vereinsgelände gibt es daher eine Platzordnung, die z.B. zulässige Flugzeiten, Anfahrtswege, Parken von Fahrzeugen, zu meidende Flugräume und die zulässige Geräuschentwicklung regelt und die es zu beachten gilt (26).

Nach § 43 Abs. 2 LuftVG ist jede*r Halter*in eines Luftfahrzeugs (darunter fallen auch Modellflugzeuge) dazu verpflichtet, eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abzuschließen und beim Fliegen einen Nachweise ebendieser mitzuführen. Oftmals ist eine entsprechende Versicherung bereits in einer Vereinsmitgliedschaft inkludiert. So beinhaltet die Mitgliedschaft bei DMFV die notwendige Lufthaftpflichtversicherung (27, 28).

(26) Deutscher Aero Club e.V., Bundesamt für Naturschutz. (2003). Luftsport und Naturschutz – gemeinsam abheben. Braunschweig: Maul Druck GmbH.

(27) Deutscher Modellflieger Verband e.V.. Der Verband. Mitglied werden. Zugriff am 08.11.2023 unter: https://www.dmfv.aero/der-verband/mitglied-werden/   

(28) Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698). Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 11 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808; 2018 I 472).

Einer im Nationalpark Rhön durchgeführten Studie zufolge, kommen 2 % der Besucher*innen in den Nationalpark, um dem Modellflug nachzugehen (29). Da das Fliegen von Modellflugzeugen erst ab einer Masse von 5 kg einer Erlaubnis bedarf und erst ab 25 kg ein Ausweis für die Steuerung von Flugmodellen vonnöten ist, gibt es kaum verlässliche Zahlen zu diesem Thema.

Für Einsteiger*innen belaufen sich die Kosten in etwa auf 300 - 350 € für das erste Flugmodell mit Fernsteuerung (30). Wurfgleitermodelle kann man bereits ab knapp 100 € erwerben. Hinzu kommt die Mitgliedschaft in einem Modellflugverein um das Fluggelände nutzen zu können. Eine Basis-Mitgliedschaft beim DMFV kostet beispielsweise 42 € im Jahr (31).

(29) Schmitz-Veltin, A. (2003). Biosphärenreservateund Tourismus – die wirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs im Biosphärenreservat Rhön. Unveröff. Dipl.-Arb., Univ. Mannheim.

(30) Deutscher Modellflieger Verband e.V. (o.J.). Material. Das alles brauchst du. Zugriff am 11.01.2023 unter: https://www.modellfliegen.de/das-alles-brauchst-du/#1538134184435-027b3cdb-4603 

(31) Deutscher Modellflieger Verband e.V. (2023). Versicherungsschutz für Einzelmitglieder. Zugriff am 08.11.2023 unter: https://www.dmfv.aero/wp-content/uploads/2023/03/DMFV-Broschuere-Versicherungsschutz-2020.pdf 

Die Rhön beherbergt eine Vielzahl unterschiedlicher Biotoptypen, wie z.B. Borstgrasrasen, Kalkmagerrasen und Feuchtgebiete. Nicht nur das Birkhuhn ist hier heimisch, sondern viele weitere Tierarten, die naturschutzfachlich und zugleich luftsportrelevant sind. Hierzu gehören u.a. Wachtelkönig, Neuntöter und Schwarzstorch.

Das Sportgebiet auf der Wasserkuppe ist ein traditionsreiches, international bedeutsames Luftsportgebiet, in dem Modellflieger*innen unter anderem ideale Flugbedingungen vorfinden. Um gemeinschaftlich am Naturschutz zu arbeiten, wurden die Fluggelände der Region erfasst und aus Sicht des Naturschutzes bewertet. Infolgedessen wurden einige Plätze als kritisch eingestuft. Um Konflikte zu lösen bzw. zu vermeiden wurden Kompromisse erarbeitet. Hierfür wurden einige Start- und Landeplätze aufgegeben und nach Möglichkeit Ersatzstandorte zur Verfügung gestellt, um bspw. Startmöglichkeiten für bestimmte Windrichtungen zu ermöglichen. Für einzelne wichtige Startplätze, die sich in besonders schützenswerten Bereichen befanden, wurden Nutzungseinschränkungen festgelegt. Für die Wasserkuppe wurden Vereinbarungen zum Flugbetrieb getroffen, nämlich angepasste An- und Abflugrouten und die Einhaltung einer Mindestflughöhe als abgestimmte Regelungen über die tages- und jahreszeitliche Nutzung. Durch eine angepasste Besucherlenkung konnten zudem ökologisch wertvolle Flächen entlastet werden. Um einen nachhaltigen Erfolg des Projektes zu gewährleisten werden regelmäßig Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen, die Luftsportler*innen für die Belange des Naturschutzes und des Biosphärenreservats sensibilisieren, angeboten. Die Naturschutzwacht des Biosphärenreservats Rhön gewährleitest durch regelmäßige Kontrollen den Erfolg der eingeführten Maßnahmen. Die sensible und kooperative Herangehensweise beider Parteien konnte Konflikte lösen und neue Konflikte vermeiden (32).

(32) Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (2012). Gemeinsam für Natur und Landschaft: Natura 2000 und Sport: Handreichung zur erfolgreichen Kompromissfindung und Managementplanung in empfindlichen Lebensräumen. Zugriff am 01.09.2020 unter: https://www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-20432.pdf

Der Grainberg bietet durch seine exponierte Flanke hervorragende Voraussetzungen für den Luftsport im Allgemeinen und dem Modell-Segelflug im Speziellen. Im Zuge der Zusammenlegung des Grainbergs mit dem Naturschutzgebiet „Flugsande bei Karlstadt“ sollte 2005 der Luftsport verboten werden. Da es im Nahbereich keine vergleichbaren Alternativen für Luftsportler*innen gibt, kam es zu einem Konflikt zwischen der zuständigen Naturschutzbehörde und den Sportler*innen. Durch Kontakt des DAeC und des DHV mit den zuständigen Behörden konnten jedoch Kompromisse erarbeitet werden und das Fortbestehen der Luftsportmöglichkeiten am Grainberg gesichert werden. Eine gemeinsam erarbeitete freiwillige Vereinbarung, die die Pilot*innen mit der Regierung Unterfranken abschlossen, untersagt die Nutzung von motorbetriebenen Modellflugzeugen und sogenannten Nurflügelmodellen im gesamten Naturschutzgebiet. Auch das niedrige Überfliegen von Hangflächen sollten Pilot*innen unterlassen. Alle Pilot*innen müssen über die Auflagen der luftrechtlichen Erlaubnis informiert werden.

Der Kompromiss im Fluggebiet Grainberg konnte ausschließlich durch offene Gespräche der Luftsportler*innen und der Regierung erzielt werden. Die Lösung des Konflikts und der Erhalt des Grainbergs als Luftsportgebiet kann nur durch die Bereitschaft und das Interesse der Luftsportler*innen, sich aktiv am Naturschutz zu beteiligen und die naturschutzfachlichen Regeln einzuhalten, auf Dauer erfolgreich sein (33).

(33) Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (2012). Gemeinsam für Natur und Landschaft: Natura 2000 und Sport: Handreichung zur erfolgreichen Kompromissfindung und Managementplanung in empfindlichen Lebensräumen. Zugriff am 01.09.2020 unter: https://www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-20432.pdf