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Reiten

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Landesverbände mit
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Reit- und Fahrvereinen sammeln sich im Bundesverband für Pferdesport und Pfer-dezucht e.V. – Fédération Equestre Nationale (FN).
§ 0
LNatschG NRW
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen.
0 Mio.
Reiter*innen gibt es in Deutschland. Generell pferdeinteressiert, mit oder ohne Interesse am Reiten, zeigen sich deutlich mehr, nämlich 23 Mio. Deutsche.
0 %
der Pferdeinteressierten sind über 50 Jahre alt. Rund 78 % der rund 700.000 FN-Mitglieder sind weiblich.
Mehr als 0
Firmen, Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen in Deutschland haben direkt oder indirekt das Pferd als Hauptgeschäftsgegenstand.
0 Mrd. €
betrug der geschätzte Gesamtumsatz in der Pferdewirtschaft im Jahr 2016.

Die folgenden Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit dem FN erstellt.

Als Reiten bezeichnet man allgemein die Fortbewegung auf dem Rücken eines Tieres. Früher als Nutztier gehalten, wurde das Pferd im 20. Jahrhundert vom Transportmittel zu einem wichtigen Begleiter des Menschen im Freizeitsport (1). In vielen Regionen Deutschlands bestehen heute Reitwegenetze und Angebote für Freizeit- und Wanderreiter*innen. Es gibt verschiedene Variationen des Reitens, wobei das Reiten im freien Gelände zu den beliebtesten Disziplinen gehört. Hier ist für die Reiter*innen das Naturerleben am intensivsten (2).

Die Herausforderung in dieser Natursportart ist die Kommunikation zwischen Mensch und Tier. Reiter*innen benötigen vor allem Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd und die Fähigkeit, das Verhalten des Pferdes einzuschätzen und zu steuern. Daher sind auch Informationen über das Gelände, in dem der Sport ausgeübt wird, sowie eine gründliche Planung der Sportausübung für eine optimale Verständigung zwischen Reiter*in und Pferd wichtig.

(1) Hartkopf, L. (2014). Was Sie über Reitsport und Turnierpferde wissen sollten. Weilersbach: Reichel Verlag.

(2) Schmelzer, A. (2010). Reiten im Gelände: Die Reitschule. Stuttgart: Müller Rüschlikon Verlag.

Die „12 Gebote für das Reiten im Gelände“:

  1. Verschaffen Sie Ihrem Pferd täglich ausreichend Bewegung unter dem Sattel und auf der Weide oder Paddock!
  2. Gewöhnen Sie Ihr Pferd behutsam an den Straßenverkehr und das Gelände!
  3. Vereinbaren Sie alle Ausritte mit Freunden – in der Gruppe macht es mehr Spaß und ist sicherer!
  4. Sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz für sich und das Pferd; verzichten Sie beim Ausritt nie auf den bruch- und splittersicheren Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung!
  5. Kontrollieren Sie täglich den verkehrssicheren Zustand von Zaumzeug und Sattel!
  6. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Regelungen für das Reiten in Feld und Wald in Ihrer Region!
  7. Reiten Sie nur auf Wegen und Straßen, niemals querbeet und meiden Sie ausgewiesene Fuß-, Wander- und Radwege, Uferböschungen und Biotope!
  8. Verzichten Sie auf einen Ausritt oder nehmen Sie Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle weich geworden sind und passen Sie Ihr Tempo dem Gelände an!
  9. Begegnen Sie Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Reiter*innen, Gespannfahrer*innen und Kraftfahrzeugen immer nur im Schritt und seien Sie freundlich und hilfsbereit zu allen!
  10. Melden Sie unaufgefordert Schäden, die einmal entstehen können, und regeln Sie entsprechenden Schadensersatz!
  11. Sprechen Sie mit Reit- und Fahrkolleg*in, die gegen diese Regeln verstoßen!
  12. Sie sind Gast in der Natur und Ihr Pferd bereichert die Landschaft, wenn Sie sich korrekt verhalten (3).

 

(3) Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (2018). Die „12 Gebote für das Reiten im Gelände“. Zugriff am 06.08.2020 unter: https://reiterring-badische-pfalz.de/12GebRei.pdf

Reitverbände in Deutschland bieten Ausbildungskurse zum Gelände- und Wanderreiten an. In Deutschland bezeichneten sich 2016 ca. 3,89 Mio. Menschen als Reiter*in, wobei 1,25 Mio. Menschen den Sport intensiv ausüben. Zusätzlich gaben rund 14 Mio. Personen über 14 Jahre an, Interesse am Reiten zu haben.

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung FN (Fédération Equestre Nationale) ist der größte nationale Dachverband des Pferdesports und Mitglied im DOSB. Reiter*innen, Fahrer*innen und Voltigierer*innen sind in Deutschland in der FN organisiert, die der international agierenden Féderation Equestre Internationale (FEI) angeschlossen ist. Die FN schließt 17 Landesverbände mit insgesamt über 7.500 Reit- und Fahrvereinen zusammen. Diese wiederum haben insgesamt fast 700.000 Mitglieder (Stand 2018) (4). Die Vereinigung widmet sich dem Turnier- und Spitzensport, aber auch dem Freizeit- und Breitensport. Die Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung (APO) beinhaltet alle Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen für diverse Abzeichen und Leistungsabzeichen in der FN.

Der zweitgrößte Reiterverband ist die Vereinigung der Freizeitreiter*innen und -fahrer*innen in Deutschland (VFD) mit rund 70.000 Mitgliedern. Dieser Verband grenzt sich bewusst von den Sportreitern*innen der FN ab. Das Hauptanliegen besteht hier im Reiten in der Natur. Die Ausbildungsstufen und Prüfungsordnung sind in der Ausbildungsprüfungsordnung (ARPO) festgehalten, u.a. wird zu Geländereiter*innen und Wanderreiter*innen ausgebildet (5). VFD und FN treten für die Rechte des Reitens und Fahrens in der freien Landschaft ein.

Ein weiterer Verein, der zu Gelände- und Wanderreiter*innen oder auch den sogenannten „Trekkingführer*innen“ ausbildet, ist der Erster-Trekking-Club-Deutschland e.V. („ETCD Die FreiZeitReiter“) (5). Weit über 200 Anlaufstellen helfen Freizeitreiter*innen, die nach Karte und Kompass unterwegs sind, auf ihrem Weg Unterkunft und Stellplätze für Pferde zu finden.

(4) Deutsche Reiterliche Vereinigung FN. (2018). FN aktuell: Offizielle Pressemitteilung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. – Zahlen, Daten, Fakrten 2018. Zugriff am 06.08.2020 unter: https://www.pferd-aktuell.de/fn-service/zahlen--fakten/zahlen--fakten

(5) Seifert, H. (2008). Der Gelände- und Wanderreiter: Grundwissen für Gelände- und Wanderreiter. Aldermaston – Reading Berkshire: V5 Information Ltd.

Die gesetzlichen Vorschriften zum Reiten in der Natur sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften in den einzelnen Bundesländern sowie darüber, welche Wege genutzt werden dürfen, geben die jeweiligen Landespferdesport-Vereinigungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung oder die Vereinigung der Freizeitreiter*innen und -fahrer*innen.

Grundsätzlich ist in Kapitel 7 des BNatSchG (6) unter § 59 zum Betreten der freien Landschaft folgendes festgehalten:

(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

(2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. Es kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken.

Zudem besagt das BWaldG (7) in § 14 zum Betreten des Waldes folgendes:

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. […] und das Reiten im Walde ist auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

Das bedeutet für Reiter*innen konkret, dass das Reiten im Wald zur Erholung prinzipiell erlaubt ist, sofern nicht ein Verbot besteht, bspw. aus Naturschutzgründen. Wichtig ist, dass sich Reiter*innen an vorgeschriebene Wege halten. Beim Ausritt in die Natur müssen die jeweiligen Gesetze des Bundeslandes beachtet werden. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich.

Eine Besonderheit ergibt sich, wenn mit dem Pferd am Straßenverkehr teilgenommen wird, denn dann tritt auch für das Pferd die StVO (§ 28) in Kraft (8):

(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:

  1. Beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht;
  2. Beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.

Zudem besagt der Artikel § 32 StVO, dass „es verboten ist, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann“.

Hinzu kommt, dass die Reiter*innen beim Abbiegen ein Handzeichen zu geben haben. Letztlich kann festgehalten werden, dass alle Verkehrsschilder auch für Reiter*innen gelten, mit Ausnahme des Schildes 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“, welches ausdrücklich nicht für Reiter*innen gilt (8).

(6) Bundesnaturschutzgesetz. Kapitel 7 in der Fassung vom 15.09.2017. Zugriff am 06.08.2020 unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html#BJNR254210009BJNG001500000

(7) Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.01.2017 (BGBl. I S. 75) geändert worden ist.

(8) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert 06.10.2017 (BGBl. I S. 3549).

Durch den Kontakt zum Pferd ermöglicht der Reitsport einen ganz speziellen Zugang zur Natur. Pferde nehmen ihre Umgebung auf ihre eigene Weise wahr und teilen dies den Reiter*innen mit. Das schafft eine besondere Art der Naturverbindung, die durch das Reiten in einer reizvollen, vielfältigen Landschaft verstärkt wird. Daher ist eine als schön und natürlich empfundene Umgebung eine wesentliche Voraussetzung für die Freude an der Sportausübung.

Ritte im Gelände stärken das Pferd und die Reiter*innen körperlich (Muskeln, Gelenke, Sehnen) und geistig. Zudem beugt die abwechslungsreiche Bodenbeschaffenheit einer einseitigen Belastung vor. Deshalb sollten Reiter*innen Waldwege nutzen, die eher profilierte als flache Strecken umfassen, um das Pferd in zweierlei Hinsicht zu fordern: Konzentration und körperliche Beanspruchung (9). Zum Reiten eignen sich am besten trittfeste und federnde Wege. Straßen mit Autoverkehr werden gemieden, da selbst gut ausgebildete Pferde durch den Verkehr scheuen können. Im Hinblick auf die Gesundheit der Pferde wird nicht auf hartem Untergrund wie Asphalt und grobem Schotter geritten, da Hufe und Gelenke der Pferde hier stark beansprucht werden.

(9) Schmelzer, A. (2010). Reiten im Gelände: Die Reitschule. Stuttgart: Müller Rüschlikon Verlag.

Die gravierendsten Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat nicht das Reiten selbst, sondern vielmehr die damit zusammenhängende infrastrukturelle Standortwahl wie z.B. die Errichtung von Reitställen und Pferdekoppeln. Die Nutzung von Wiesen und Weiden durch Pferdehaltung kann negative Auswirkungen für die Artenvielfalt haben. Demgegenüber steht, dass durch den Erhalt von Wiesen/Weiden speziell für den Futterbedarf der Pferde die Artenvielfalt an diesen Standorten auch erhalten und gefördert werden kann.

Generell sollte ausreichendes Wissen zur Bewirtschaftung von Grünland erworben werden, um mögliche ökologische Schäden gering zu halten.

Grundsätzlich darf in Deutschland auf öffentlichen Wegen und Straßen (abgesehen von Kraftverkehrsstraßen und Autobahnen) geritten werden. Auf privaten Straßen und Wegen in Feld und Wald gelten die Bestimmungen der jeweiligen Landesnaturschutz- und Landeswaldgesetze. Zu ökologischen Belastungen kommt es vor allem, wenn Reiter*innen sich nicht an das Wegegebot halten, die Wege verlassen und in empfindliche Lebensräume vordringen. Die Einwirkung der Hufe auf die Vegetationsdecke und die damit verbundenen Schäden durch das Reiten an sich sind nur dann erheblich, wenn damit eine Störung von erhaltenswerten bzw. schutzwürdigen Lebensräumen mit deren Flora und Fauna (z.B. Feuchtgebiete oder Dünenregionen) verbunden ist.

Allgemein gilt zum Thema Naturschutz, dass Rücksicht auf Wildtiere genommen wird, vor allem im Winter (Verbrauch wertvoller Energie durch Fluchtverhalten), in der Paarungszeit und im Frühling (junge Wildtiere). Ein weiterer Punkt besteht darin, dass Böden bei Nässe nicht überstrapaziert werden sollten, um Schäden zu vermeiden. Das bedeutet konkret, dass man die Gruppengröße möglichst gering hält und eine ruhige Gangart wählt, wenn das Überqueren einer sensiblen Fläche nicht zu vermeiden ist (10).

(10) Ettl, R. (1997). Reiten in der freien Natur: souverän über Stock und Stein. München: BLV Verlagsgesellschaft mbH.

Beim Ausritt in freier Natur bestehen einige Unfallgefahren durch Umwelteinflüsse. Bspw. können Pferde durch Wildtiere, ungewöhnliche Gegenstände, Maschinen oder Lärm erschreckt werden und durchgehen. Zusätzlich können nicht angeleinte Hunde ein Gefahrenpotenzial darstellen.

Beim Reiten in Feld (Landesnaturschutzgesetze) und Wald (Landeswaldgesetze) kann es zu Konflikten mit folgenden Interessengruppen kommen:

  • Landwirten*innen (Das Reiten auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen ist meist untersagt, mit Ausnahme der Flächen, die ein Landwirt speziell freigibt);
  • Jägern*innen (Beunruhigung und Verjagung des Wildes);
  • Radfahrern*innen (Erschrecken der Pferde; Angst vor Pferden);
  • Wanderern*innen (Erschrecken der Pferde; Angst vor Pferden) (11).

(11) Seifert, H. (2008). Der Gelände- und Wanderreiter: Grundwissen für Gelände- und Wanderreiter. Aldermaston – Reading Berkshire: V5 Information Ltd.

Das Pferd ist ein Steppentier, welches normalerweise in einem Herdenverband lebt. Allerdings wurden Pferde schon vor langer Zeit domestiziert (12). Bereits seit der Kupferzeit (um 4000 v. Chr.) wurde das Pferd in Europa als Haustier gehalten. In der Antike diente das Pferd hauptsächlich als Zugtier vor Streitwagen. Später, im mittelalterlichen Europa, wurden Pferde zur Unterstützung bei der Feldarbeit, als Transportmittel und bei kriegerischen Auseinandersetzungen (Rittertum) eingesetzt (12).

Seit die Zugkraft der Pferde durch Zugmaschinen ersetzt wurde und an Stelle von Pferden Auto, Bahn und Bus als Transportmittel genutzt werden, ist die Bedeutung des Pferdes als Nutztier zurückgegangen. Als Folge der Mechanisierung in der Landwirtschaft sank der Pferdebestand nach dem zweiten Weltkrieg. Ab 1970 erhöhte er sich jedoch wieder, da sich die Reiterei zunehmender Beliebtheit erfreute. Der Reitsport war fortan ein Zeichen des Wohlstandes (13).

Heutzutage findet neben dem Pferdesport die Pferdehaltung in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben statt und dient der Einkommenserzielung. Ein Bereich, in dem Pferde auch heute noch als Arbeitstiere eingesetzt werden, ist die Forstwirtschaft, bspw. zum waldschonenden Holzrücken. Weitere Möglichkeiten sind Einsätze bei der Polizei, in der Landwirtschaft oder Therapie.

(12) Hartkopf, L. (2014). Was Sie über Reitsport und Turnierpferde wissen sollten. Weilersbach: Reichel Verlag.

(13) Ammer, U., Tietze, H. (1979). Reiten in der offenen Landschaft: Eine Studie zur Verdeutlichung der Konfliktsituation und ein Beitrag zur Problemlösung. Hamburg/Berlin: Verlag Paul Parey.

Es gibt im Reitsport eine große Anzahl an verschiedenen Disziplinen. Im Folgenden werden nur jene erwähnt, die in der Natur und nicht in Reithallen oder auf Reitplätzen stattfinden.

Aus- und Wanderreiten
Das Gelände- und Wanderreiten ist die älteste Form der freizeitlichen Pferdenutzung. Das Geländereiten beschreibt jedes Reiten außerhalb der Reitbahn oder Reithalle in freier Natur. Das Freizeitreiten beinhaltet kurze Ritte von bis zu zwei Stunden Dauer, längere Ritte von zwei bis vier Stunden Dauer, Tagesritte ab vier Stunden Dauer und Wanderritte, welche mindestens zwei Tage andauern (14).

Jagdreiten
Das Jagdreiten hat seine Wurzeln in der Jagd zum Nahrungserwerb, wandelte sich aber in Adelskreisen im Laufe der Jahrhunderte zu einem gesellschaftlichen Ereignis. Das Jagdreiten auf lebendes Wild ist seit den 1930er Jahren in Deutschland verboten. Bei einer Variante wird eine künstliche Fährte ausgelegt, der eine Hundemeute auf der Spur ist.

Distanzreiten
Distanzreiten beschreibt das Zurücklegen einer Strecke auf Zeit. Die Einteilung in verschiedene Klassen richtet sich nach der Streckenlänge und geht von Einführungsritten mit 30 km Länge bis hin zum „Hundertmeiler“ (160 km).

Trekking
Unter Trekking wird das Wandern zu Pferd über große Strecken verstanden. Hierfür benötigen die Reiter*innen entsprechende Kenntnisse und das Pferd eine angemessene Ausbildung und Verfassung. Pferdegerechtes, verkehrssicheres und umweltbewusstes Verhalten sind dabei selbstverständlich.

Vielseitigkeitsreiten
Das Vielseitigkeitsreiten ist die Kombination aus Dressur, Geländeparcours und Springreiten und wurde ursprünglich als Military bezeichnet. Drei Prüfungen sind hierbei zu absolvieren. Die erste Prüfung ist die Dressur, bei der Noten für die Bewältigung einer Dressuraufgabe vergeben werden. Die zweite Prüfung ist das Geländereiten, bei dem eine bestimmte Strecke im freien Gelände durch Wald und Feld mit Sprüngen über Baumstämme, Gräben und andere „natürliche“ Hindernisse in einer bestimmten Zeit geritten werden muss. Die dritte Prüfung ist das Springen, bei dem verschiedenartige Sprünge (über Mauern, Wassergräben, etc.) bewältigt werden müssen.

Freizeitfahren, Wanderfahren oder Distanzfahren
Beim Freizeitfahren, Wanderfahren oder Distanzfahren wird eine Kutsche o. ä. von einem oder mehreren Pferden gezogen. Die gesetzlichen Vorgaben für das Gespannfahren entsprechen denen des Reitens, allerdings mit größeren Einschränkungen. Auf öffentlichen Straßen und Wegen gilt die StVO, in Feld und Wald gelten die Landesnaturschutz- und Landeswaldgesetze.

(14) Seifert, H. (2008). Der Gelände- und Wanderreiter: Grundwissen für Gelände- und Wanderreiter. Aldermaston – Reading Berkshire: V5 Information Ltd.

Die Verlagerung des Reitsports in die freie Landschaft bietet den Sportler*innen mehr Abwechslung, Erholung und Ruhe. Hinzu kommt ein intensives, reizvolles Naturerlebnis für Pferd und Reiter*in (15). Die meisten Reiter*innen sehen nicht nur ihr eigenes Wohlbefinden als wichtig an, sondern auch das ihres Tieres (16).

Ein Wertewandel in der Gesellschaft führt zunehmend dazu, dass neben dem Spaßfaktor auch andere Motivationsaspekte die Reiter*innen nach draußen locken, bspw. der Wunsch nach Gesundheit, körperlicher Fitness und einem Ausgleich zum Berufsalltag. 

(15) Ettl, R. (1997). Reiten in der freien Natur: souverän über Stock und Stein. München: BLV Verlagsgesellschaft mbH.

(16) Gille, C. (2011). Neue Reitsportmotive jenseits des klassischen Turniersports: Eine empirische Untersuchung. Springer-Verlag.

Zum Reiten gehört außer dem Pferd eine spezielle Ausrüstung, die je nach Reitstil oder ausgeübter Pferdesportvariante sehr unterschiedlich sein kann. Die Grundausstattung besteht aus geländetauglicher, robuster und wetterfester Kleidung. Besonders wichtig sind festes Schuhwerk und Helm, der bestenfalls gut belüftet ist. Des Weiteren benötigt man im Gelände auch ein Erste-Hilfe-Set – sowohl für den Menschen als auch für das Pferd – und ein Handy für den Notfall (17). Für Ausritte ist keine zusätzliche Ausrüstung erforderlich. Die oben angeführte Ausrüstung sollte jedoch einwandfrei sein, um Unfällen vorzubeugen (18).

Ein Geländereiter muss über gute reiterliche Kenntnisse und Ausdauer verfügen. Das Konditionstraining für das Pferd ist im Gelände sehr gut machbar, jedoch muss das Pferd langsam an die Umgebung gewöhnt werden, damit es sich nicht unnötig Verletzungsgefahren aussetzt (18). Die Deutsche Reiterliche Vereinigung empfiehlt allen Reiter*innen, die ins Gelände reiten, den Pferdeführerschein Reiten zu erwerben. In Lehrgang und Prüfung müssen die Reiter*innen zeigen, dass sie ein geeignetes Pferd sicher im Gelände beherrschen und die einschlägigen Bestimmungen und Empfehlungen kennen.

Um den Reitsport ausüben zu können, muss man nicht unbedingt ein eigenes Pferd haben. Zahlreiche Reitvereine und Reiterhöfe bieten neben Reitstunden auch Reitbeteiligungen und Pflegepferde sowie Schulpferde oder auch Pferde, die für einen Ausritt geliehen werden können, an. Ein eigenes Pferd braucht tägliche Betreuung, ausreichend Auslauf und Futter. Pferde sollten nicht alleine gehalten werden, denn sie sind Herdentiere mit einem ausgeprägten Sozialverhalten.

(17) Seifert, H. (2008). Der Gelände- und Wanderreiter: Grundwissen für Gelände- und Wanderreiter. Aldermaston – Reading Berkshire: V5 Information Ltd.

(18) Schmelzer, A. (2010). Reiten im Gelände: Die Reitschule. Stuttgart: Müller Rüschlikon Verlag.

Eine Studie aus dem Jahr 2016 zeigt auf, dass sich rund 14 Mio. Deutsche im Alter von über 14 Jahren für das Reiten interessieren. Die Zahl der tatsächlichen Reiter*innen liegt bei 3,89 Mio., wovon 78 % weiblich sind. Zudem gibt es ungefähr 900.000 Pferdebesitzer*innen, die hochgerechnet um die 1,3 Mio. Pferde halten.

Das Pferd als geschäftliches Objekt ist in mehr als 10.000 Firmen und Unternehmen deutschlandweit Hauptgegenstand. Der geschätzte Umsatz liegt bei 6,7 Mrd. € (19).

(19) Deutsche Reiterliche Vereinigung FN. (2018). FN aktuell: Offizielle Pressemitteilung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. – Zahlen, Daten, Fakten 2018. Zugriff am 06.08.2020 unter: https://www.pferd-aktuell.de/fn-service/zahlen--fakten/zahlen--fakten

Die Lüneburger Heide ist ein rechtlich geschützter Naturraum und ein attraktives Erholungs- und Urlaubsgebiet. Hier versammeln sich verschiedene Gruppen Erholungssuchender und Natursportler*innen auf einem Raum, bspw. Jogger*innen, Radler*innen, Wanderer*innen und Reiter*innen. Aber nicht nur Menschen genießen die ausgedehnten Sandheiden, Moore und Gewässer in der Region, sondern sie ist Heimat vieler Tier- und Pflanzenarten. Dementsprechend waren Konflikte sowohl zwischen den verschiedenen Nutzergruppen als auch mit dem Naturschutz vorprogrammiert.

Im Rahmen des Projektes „Entwicklung und Kennzeichnung eines Routen- und Richtungsnetzes für Reiter“, durchgeführt vom Bezirksreiterverband Lüneburger Heide, wurden 400 km der bereitbaren Wege beschildert und in Karten dargestellt. So entstand letztlich ein Netz aus 15 Routen. Die umliegenden Gemeinden und über 100 Pferdebetriebe sind mit diesem Netz verknüpft, sodass viele Reiter*innen einen Nutzen daraus ziehen. Die Gesamtwertschöpfung durch Pferdehaltung und pferdetouristische Angebote in der Lüneburger Heide betrug 2012 ca. 29 Mio. € (20).

(20) Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (2012). Gemeinsam für Natur und Landschaft: Natura 2000 und Sport: Handreichung zur erfolgreichen Kompromissfindung und Managementplanung in empfindlichen Lebensräumen. Zugriff am 06.08.2020 unter: https://www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-20432.pdf

Eifel zu Pferd - das ist der Zusammenschluss von Wanderreitstationen in der Eifel, die sich gemeinsame Qualitätskriterien gegeben haben.

Von Beginn an wurde der Schwerpunkt auf die Qualität der Betriebe gelegt. So wurden die Kriterien 1997 erarbeitet und 2005 aktualisiert – in Zusammenarbeit mit der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH und drei weiteren Regionen, sowie für den Pferdebereich durch die Unterstützung der SLVA Bitburg-Prüm (jetzt DLR).

Die Stationen werden nach den folgenden Leitgedanken geführt:

  • Fürsorgliche Betreuung des Gastes mit Pferd von der Begrüßung bis zur Verabschiedung;
  • Voraussetzungen für die artgerechte Unterbringung des Pferdes;
  • Dem Gast einen in Unterkunft und Verpflegung stimmigen Aufenthalt auf der Station ermöglichen;
  • Beratung bei der Reitstrecke unter Berücksichtigung des Naturschutzes der Landschaft;
  • Die Zusammenarbeit mit den Nachbarstationen.

Zudem erfüllen alle Eifel zu Pferd-Stationen die Voraussetzungen für die tiergerechte Unterbringung. Weiden und Ställe werden sauber und entmistet vorgefunden und jede Station ist mit Hufwerkzeug und Erste-Hilfe-Material ausgestattet.

(21) Eifel zu Pferd e.V. (o.J.). Unsere Qualitätskriterien. Zugriff am 06.08.2020 unter: https://www.eifelzupferd.de/515/infos-service/quaklitaetskriterien