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Höhlen

Höhlen können auf unterschiedliche Weise entstehen, doch meist ist Wasser die formende Kraft, die Hohlräume aus Gestein auswäscht. 
Karsthöhlen entstehen, wenn Gips oder Kalkgestein durch eindringendes Sickerwasser aufgelöst wird. Grotten im Sandstein bilden sich, wenn fließendes Wasser durch Schluchten fließt und dabei das weiche Gestein seitlich auswäscht. Kalktuffhöhlen haben eine komplizierte Entstehungsgeschichte: Wenn sehr kalkhaltiges Wasser an die Erdoberfläche tritt, kann sich der Kalk absetzen. In steilem Gelände wächst dabei mit der Zeit ein eigenes „Kalkbachbett“ nach oben und vorne und formt langsam ein Höhlendach aus.
Ganz anders entstehen Spaltenhöhlen im Muschelkalk. Hier können ganze Felspakete abgleiten, wodurch breite Spalten entstehen. Fallen in diese Spalten große Felsblöcke hinein und verkeilen sich als „Dach“, bildet sich eine Höhle.
Nicht jeder Hohlraum im Untergrund wird als Höhle bezeichnet. Ein Loch im Boden muss laut internationalem Standard eine Länge von mehr als 5 m haben, um offiziell zu den Höhlen gerechnet werden zu können.

Bedeutung von Höhlen

Die Begehung von Höhlen erfreut sich wachsender Beliebtheit. Neben Schauhöhlen, die normalen Besuchern zugänglich sind, gibt es Höhlen, die regelmäßig mit geführten Gruppen erkundet werden, wofür man bereits eine besondere Ausrüstung braucht. Auch unerschlossene Höhlen werden begangen, beklettert und erforscht.

Auswirkungen auf Höhlen

Eine Reihe negativer Auswirkungen kann als Folge dieser Begehungen auftreten. Hierzu gehört in erster Linie hinterlassener Müll und die Verschmutzung des Höhlenwassers. Aber auch das Abbrechen von Tropfsteinschmuck durch Mineraliensammler beeinträchtigt die Höhlen. Durch den Qualm und Ruß von Fackeln können Fledermäuse und Höhleninsekten geschädigt werden. Probleme entstehen auch, wenn im Eingangsbereich übernachtet oder Feuer gemacht wird.

Betroffene Tierarten

Viele Höhlen wurden bereits geschlossen, um sie vor Schädigungen durch den Menschen zu schützen. Werden verschiedene Grundsätze bei der Begehung von Höhlen befolgt, kann die Gefährdung dieser Systeme jedoch stark verringert werden. Die Internationale Vereinigung für Höhlenforschung propagiert daher folgende Leitsätze für Höhlenbesucher*innen:

Nimm nichts mit!
Lass nichts zurück!
Zerstöre nichts!
Schlag nichts tot!

Zum Schutz der Tiere, die in Höhlen überwintern, ist das Betreten zwischen 1. November und 30. April nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet.

1998 wurde auf einer Fachtagung zum Höhlentourismus eine Resolution verabschiedet, die Vorschläge zur Steuerung des Höhlentrekkings, also von organisierten, geführten Höhlentouren macht. Die Resolution fordert einen biotop- und geotopschonenden Umgang mit den Höhlen. Als Geotope werden erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur bezeichnet, die Aufschluss über die Entwicklung der Erde und des Lebens geben können, z.B. Gesteinsaufschlüsse, Felsen, Böden, Mineralien, Höhlen, Gletscherspuren, Quellen.

Konkrete Punkte der Resolution:

  • Ausrichtung der Anzahl von Teilnehmer*innen, Häufigkeit und Zeitpunkt der Führungen auf die Erfordernisse des Höhlenschutzes
  • verantwortungsvolle Routenwahl und Meidung sensibler Gebiete inner- und außerhalb der Höhle
  • Beschränkung der Touren auf zur Zeit touristisch begangene Höhlen
  • Verzicht auf Wettkämpfe in Höhlen sowie auf Verwendung der Höhle als „Sportgerät“
  • Verzicht auf Biwaks in Höhlen für touristische Zwecke
  • Vereinbarkeit mit den satzungsgemäßen Zielen und der Ethik der D-A-CH-Verbände
  • Kontaktpflege zu ortsansässigen Höhlenvereinen
  • Rücksichtnahme auf lokale Sitten und Gebräuche
  • Information der Teilnehmer*innen über die organisierte Höhlenforschung
  • Vorbereitung und Sensibilisierung der Teilnehmer*innen für karst- und höhlenkundliche Aspekte
  • Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen
  • Einsatz kompetenter Höhlenführer
  • Ausrichtung der Werbung auf Naturerlebnis und nicht auf Abenteuer
  • Verzicht auf aggressive Werbung
  • Keine Nutzung des Trekking für andere kommerzielle Interessen (Produktwerbung und -verkauf)
  • Aufklärung der Teilnehmer*innen über Gefahren
  • Versicherungsschutz für Teilnehmer*innen und Führer*innen