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Natursport im Detail

Immer mehr Menschen wollen sich in der Natur und Landschaft erholen und bewegen, um die Natur zu erleben und um dem Alltag zu entfliehen. Unter anderem durch gesellschaftliche Entwicklungen, wie dem erhöhten Freizeitaufkommen, unterliegt auch der Sport in der Natur einem Wandel. Phänomene wie individuellere Sportausübung, Ausdifferenzierung der Sportarten und Kommerzialisierung treten folglich auf, was direkten Einfluss auf das Sportartenspektrum und das Ausübungsverhalten, aber auch auf verschiedene genutzte oder nutzbare Landschaftselemente hat (1).

Doch auch in seinen unterschiedlichen Ausübungsformen bleibt der Natursport stets auf die Nutzung der freien Landschaft angewiesen. Man könnte also den Natursport auch mit dem Begriff „landschaftsgebundene Sportarten“ beschreiben. Zusammenfassend soll unter „Natursport“ die nachfolgende Definition gelten (1, 2).

Natursport [synonym: outdoor recreation, ~ activities, ~ pursuits]
Jede selbst bestimmte Bewegungshandlung in der freien Landschaft, die weder an Motorantrieb, noch an Sportanlagen zwingend gebunden ist und die die Auseinandersetzung mit sich selbst in der Natur und mit der Natur ermöglicht“ (2).

Natursport und Erholung

Sport in der freien Landschaft macht Spaß, fördert die Gesundheit, bietet Entspannung und einmalige, intensive Naturerlebnisse. Viele Natursportarten entsprechen dem Bedürfnis nach  Selbstverwirklichung, Unabhängigkeit, Spontaneität und Individualität (1). Der in gesetzgeberischen und landschaftsplanerischen Zusammenhängen oft verwendete Begriff der Erholung steht somit in enger Verbindung mit Natursportaktivitäten. In dieser Verbindung kann auch von freiraumbezogener Erholung oder landschaftsgebundener/landschaftsbezogener Erholung die Rede sein. Natursport ist also eine Möglichkeit der Erholung und kann zum Wohlbefinden nach der Sportausübung, und dem Natur- und Landschaftserleben während der Sportausübung, beitragen (2). Hierauf nimmt auch die neue Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes (3) in §2 Abs. 13 Bezug: „[...] Zur Erholung im Sinne des Satzes 4 gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Natur“.

Natursport in urbanen Räumen bzw. in direkter Nähe

Natursport muss nicht immer weitab von Städten erfolgen. Auch in unmittelbarer Siedlungsnähe gibt es vielfältige Entwicklungspotentiale. So können stadtnahe Erholungswälder die Freizeitqualität erheblich steigern, Verkehr eindämmen, wertvolle Außenbereiche entlasten und urbane Räume aufwerten (4). Die Nachfrage nach Aktivitätsräumen, vor allem in der Nähe von urbanen Räumen und Ballungsräumen, wächst stetig und somit erhöht sich das Aufkommen an Erholungssuchenden auf diesen Flächen. Viele Natursportarten haben in den letzten Jahren von dieser Entwicklung profitiert und konnten entsprechend wachsen bzw. hielten die konstant hohe Zahl an Sportler*innen (5). Die genutzten Flächen dienen als Naturerlebnisräume und halten die Lebensqualität der Besucher*innen auf hohem Niveau. Folglich können hier aber auch Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft oder durch Nutzungskonflikte, auch der Erholungsfunktion, vorkommen (5).

Auswirkungen von Natursport auf die Natur

Natursport kann zu Konflikten zwischen Sport- und Naturschutzinteressen führen, da sich Sportler*innen oftmals ursprüngliche und naturnahe Räume zur Ausübung ihres Sports suchen. Gerade diese Naturräume sind besonders schützenswert. Die Auswirkungen der Sportausübung in der Natur können erheblicher sein als vermutet. Beispiele für Konfliktpotentiale sind:

  • Störung der Tier- und Pflanzenwelt in empfindlichen Lebensräumen, insbesondere während der häufig von Wildtieren zur Nahrungsaufnahme bevorzugten Morgen- oder Abenddämmerung bzw. während der Brut- und Aufzuchtszeit
  • Zerstörung von Lebensräumen durch für Natursport geschaffene Infrastruktur
  • Gefährdung von Arten bzw. Artenverschiebung
  • Schädigung von Boden und Vegetation durch hohe Trittbelastung, was zu Erosion und schließlich irreversiblen Schäden und einer Gefährdung der Artenvielfalt führen kann.

Naturverträglicher Sport

Der Natursport ist auf Natur und Landschaft angewiesen. Hierbei steht fest, dass jede Form der Ausübung von Natursportarten unmittelbare Auswirkungen auf Landschafts- und Lebensräume hat. Der Erhalt der Naturräume darf bei der Sportausübung somit nicht zu kurz kommen. Besonders beim Natursport wird das enge Verhältnis zwischen Mensch und Natur deutlich: Es liegt im ureigenen Interesse der Sportler*innen, die Natur in ihrer Vielfalt zu erhalten, zu schonen und zu schützen. Natursport verlangt einen bewussten Umgang mit natürlichen Lebens- und Landschaftsräumen. Die Ausübung von Outdoorsport beschränkt sich zudem nicht mehr nur auf die freie Landschaft, sondern findet auch in urbanen Räumen statt (5).

In den letzten Jahren haben sich Natursportler*innen und Naturschützer*innen verstärkt darum bemüht, gemeinsam Konzeptionen zu erarbeiten, welche den Interessen beider Seiten gerecht werden und eine neue Qualität im naturverträglichen Sport hervorgebracht haben. Der Beirat für Umwelt und Sport beim Bundesumweltministerium hat den Begriff der natur- und landschaftsverträglichen sportlichen Betätigung in der freien Natur als solchen definiert, wenn Sportler*innen...

  • ... sich vor und während der Sportausübung über die vorhandenen Vorschriften zum Schutz von Biotopen und Tier- und Pflanzenarten informieren und diese beachten.
  • ... die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft schätzen und achten, um gerade auch den Erlebnis- und Erholungswert in ihrem eigenen Interesse nicht zu schmälern.
  • ... sich leise und rücksichtsvoll in der Natur verhalten und ausreichenden Abstand zu gefährdeten Pflanzen und Tieren halten.
  • ... sich vorab über vor Ort vorkommende wildlebende Tiere und schützenswerte Pflanzen informieren, um diese nicht erheblich zu stören bzw. dauerhaft zu schädigen.
  • ... bei der Auswahl des Natursportplatzes vorhandene Infrastrukturen (z.B. Wege, Bootsanlegestellen, Lagerplätze) miteinbeziehen, statt unberührte Natur zu nutzen.
  • ... durch ihre Sportausübung nichts dauerhaft und erheblich in und an den Lebensräumen der heimischen Tiere und Pflanzen verändern.
  • ... weder Abfälle noch naturschädigende Materialien (oder Stoffeinträge) in der Natur hinterlassen.
  • ... zur Sportausübung auf den Einsatz von Verbrennungsmotoren (außer Hilfsgeräte) verzichten. Die Anreise sollte möglichst umweltschonend erfolgen (z.B. durch Fahrgemeinschaften oder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel).
  • ... im Zweifelsfall freiwillig auf die Sportausübung verzichten, wenn absehbar ist, dass ihr Tun Schäden verursachen könnte oder der Naturraum offensichtlich überfüllt ist.

Darauf basierend wurden die folgenden allgemeinen Regeln für Natursportler*innen vom Kuratorium Sport und Natur e.V. entwickelt, die alle Sportler*innen, ob im Verband oder solo in der Natur unterwegs, beherzigen sollten:

Die 7 Outdoor-Regeln für Natursportler*innen

  1. Informieren Sie sich über die Natur und darüber wie Sie diese schützen können. Natursport erfordert eine sorgfältige Planung (lokale Gegebenheiten, Anforderungen der Tour und umweltgerechtes Verhalten vor Ort).
  2. Rüsten Sie sich sport- und umweltgerecht aus. Die Ausrüstung soll auf die Anforderungen des jeweiligen Natursportes abgestimmt und langlebig sein.
  3. Fahren Sie möglichst mit Bussen und Bahnen oder bilden Sie Fahrgemeinschaften.
  4. Nutzen Sie markierte Wege, Routen, Park- und Lagerplätze. Feuer dürfen nur an offiziellen Feuerstellen entzündet werden.
  5. Vermeiden Sie Müll. Unvermeidbaren Abfall immer mit nach Hause nehmen. Im Erlebnisraum Natur ist dafür kein Platz.
  6. Beachten Sie Sperrzeiten und Schutzbereiche sowie die aktuellen Zugangsregelungen für das jeweilige Gebiet. Aktuelle Informationen hierzu gibt es bei den zuständigen Mitgliedsverbänden.
  7. Respektieren Sie den Lebensbereich von Tier und Pflanze sowie die Rechte anderer Menschen. Üben Sie Ihren Sport rücksichtsvoll aus.

Kuratorium Sport und Natur e.V.

Das Kuratorium Sport und Natur e.V. ist der Zusammenschluss der Natursportverbände in Deutschland mit über 3,5 Mio Mitgliedern, die sich gemeinsam für naturverträgliches Sporttreiben einsetzen.

Die Überzeugungen und Anliegen des Kuratoriums sind:

  • Naturschutz und Natursport sind keine Gegensätze, sondern sich ergänzende Ziele, die partnerschaftlich erreicht werden können.
  • Förderung des Naturverständnisses und der naturschonenden Sportausübung unter den Mitgliedern und Förderung eines besseren Verständnisses von Sport in der Natur in der Öffentlichkeit.
  • Sicherung des Rechts auf eine naturverträgliche Sportausübung in der freien Natur.

Das Kuratorium setzt auf die Einbeziehung aller Beteiligten aus Sport und Naturschutz, um eine größtmögliche Akzeptanz zu erreichen. Viele Verbände haben erfolgreiche Konzepte für eine natur- und landschaftsverträgliche Sportausübung entwickelt. Gemeinsam werden gute Beispiele für eine erfolgreiche Konfliktlösung in empfindlichen Lebensräumen gesammelt (6). Außerdem ist das Kuratorium anhörungsberechtigt bei den meisten sportrelevanten Gesetzgebungsinitiativen beim Bund und in den Bundesländern. Daneben gibt es bei zahlreichen Natursportverbänden Informationen über die natur- und umweltverträgliche Ausübung ihrer Sportart.

 

(1) Roth, R., Jakob, E., Krämer, A. (2004). Neue Entwicklungen bei Natursportarten: Konfliktpotentiale und Lösungsmöglichkeiten. Schriftenreihe Natursport und Ökologie, Band 15. Köln: Institut für Natursport und Ökologie.

(2) Roth, R., Türk, S., Klos, G. (2003). Fachbegriffe aus Natursport und Ökologie. Schriftenreihe „Natursport und Ökologie“ Band 14.

(3) BMUB Beirat „Umwelt und Sport“. (2017). Positionspapier: Sport 2020 – Impulsgeber für eine nachhaltige Gesellschaft. Zugriff am 10.04.19 unter https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Tourismus_Sport/sport_2020_positionspapier_bf.pdf

(4) Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist.

(5) Kretschmer, H. (2007). Naturorientierte Bewegungsaktivitäten im urbanen Raum. - Ein Beitrag zur Planung von siedlungsnahen Erholungsflächen. Köln. Zugriff am 10.04.19 unter http://esport.dshs-koeln.de/65/1/Dissertation-Holger-Kretschmer.pdf

(6) Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (Hrsg.) (2012). Gemeinsam für Natur und Landschaft. Natura 2000 und Sport. Offenbach. Zugriff am 20.08.19 unter https://www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-20432.pdf